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Erbschaft

Die Fachstelle Erbschaft befasst sich mit Nachlässen verstorbener Personen, die ihren letzten Wohnsitz im Kanton Glarus gehabt haben. Das Erbrecht ist im Schweizerischen Zivilgesetzbuch (ZGB) unter Artikel 457 bis Artikel 640 geregelt.

Nachlassregelung

Im Kanton Glarus ist die Regelung des Nachlasses Sache der Erben. Dazu gehört z.B. die Bezahlung von Rechnungen der verstorbenen Person, die Räumung der Wohnung und die Teilung der Erbschaft. Die Erbengemeinschaft ist frei, sich bezüglich der Erbteilung untereinander zu einigen. Für professionelle Mithilfe bei der Erbteilung können sich die Erben an eine Bank, eine Anwaltskanzlei oder eine Treuhandfirma ihres Vertrauens wenden.

Die Kosten für die Erbenermittlung und Bescheinigungen in Erbschaftssachen bemessen sich nach Artikel 40a der Verordnung mit Gebührentarif zum Schweizerischen Zivilgesetzbuch und zum Schweizerischen Obligationenrecht.

Die entsprechenden Formulare sind in unserem Onlineschalter aufgeschaltet.

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