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Kantonale Schlichtungsbehörde

Telefonisch sind wir erreichbar am:
Mittwoch 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr

Präsidentin

  • lic. iur. Carmen Mühlemann

Vizepräsident

  • Ernst Baumgartner

Mitglieder Miete und Pacht

  • Andrea Gisler
  • Myriam Rhyner
  • Fabiola Ellinger
  • Yvonne Hutzli

Mitglieder Arbeit und Gleichstellung

  • Sven Bowald
  • Roman Gisin
  • lic. iur. Monika Böckle
  • Andreas Stocker

Sekretariat

  • Nicole Rychen
  • Biranave Paramalingam

Die Schlichtungsbehörde

  • ist eine offizielle und neutrale Stelle.
  • nimmt keinerlei Interessenvertretung wahr, diese erfolgt durch die jeweiligen Verbände.
  • vermittelt bei Konflikten zwischen Personen und/oder Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen.
  • ist einfach, bürgernah, kostengünstig, vertraulich, schnell und wirkungsvoll.

Hinweise

Rechtsberatung Miete und Pacht / Gleichstellungsgesetz
  • Materielle Rechtsberatung nur bei miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten (von Wohn- und Geschäftsräumen) 
    sowie bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz (vgl. Art. 201 Abs. 2 ZPO).
  • Die Beratung beschränkt sich lediglich auf eine persönliche oder telefonische Rechtsauskunft (Auskunft über grundsätzliche Möglichkeiten und Verfahrensfragen).
  • Die Schlichtungsbehörde setzt keine Schreiben auf und füllt auch keine Gesuchsformulare aus. Sollten Sie in dieser Hinsicht Hilfe benötigen, können Sie sich als Mieter/in an den Mieterinnen- und Mieterverband Sektion Glarus und als
    Vermieter/in an den Hauseigentümerverband (HEV Glarnerland)  wenden.
  • Miete und Pacht: nur für Personen, die im Kanton Glarus eine Immobilie gemietet oder vermietet haben.
  • Gleichstellungsgesetz: nur für Personen mit Arbeitsverhältnis im Kanton Glarus.
  • Nur solange bei der Schlichtungsbehörde kein Verfahren hängig ist.
  • Nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind.
Rechtsberatung übrige Streitigkeiten
  • In allen übrigen Rechtsstreitigkeiten darf die Schlichtungsbehörde in materieller Hinsicht keine Rechtsberatung anbieten (Art. 42 Gerichtsorganisationsgesetz; [GS III A/2]).
  • Wir weisen Sie diesbezüglich auf die unentgeltliche Rechtsauskunft des Glarner Anwaltsverbandes hin, welche jeweils am ersten Mittwoch im Monat im Gerichtshaus angeboten wird (17:00 bis 19:00 Uhr, Einlass von 16:30 bis 18:00 Uhr). Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.glav.ch/unentgeltliche-rechtsauskunft

In verfahrensrechtlichen Fragen können wir Sie zu jeder Angelegenheit telefonisch oder nach Voranmeldung persönlich beraten.

Telefonisch:                                              
055 646 53 90                                    
Mittwoch 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr                                   

Persönlich:          
nur nach Voranmeldung unter:     
055 646 53 90     
Die Beratungsgespräche werden in Deutsch geführt.
Begleitpersonen zum Übersetzen sind selbst mitzubringen.

Sämtliche Formulare der Schlichtungsbehörde sind abrufbar im Online-Schalter unter der Rubrik «Schlichtung».

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