Kantonale Schlichtungsbehörde
Telefonisch sind wir erreichbar am:
Mittwoch 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr sowie
Donnerstag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Präsidentin
- lic. iur. Carmen Mühlemann
Vizepräsident
- Ernst Baumgartner
Mitglieder Miete und Pacht
- Andrea Gisler
- Myriam Rhyner
- Fabiola Ellinger
- Yvonne Hutzli
Mitglieder Arbeit und Gleichstellung
- Sven Bowald
- Roman Gisin
- lic. iur. Monika Böckle
- Andreas Stocker
Sekretariat
- Nicole Rychen
- Biranave Paramalingam
Die Schlichtungsbehörde
- ist eine offizielle und neutrale Stelle.
- nimmt keinerlei Interessenvertretung wahr, diese erfolgt durch die jeweiligen Verbände.
- vermittelt bei Konflikten zwischen Personen und/oder Handelsgesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereinen.
- ist einfach, bürgernah, kostengünstig, vertraulich, schnell und wirkungsvoll.
Hinweise
Rechtsberatung Miete und Pacht / Gleichstellungsgesetz
- Materielle Rechtsberatung nur bei miet- und pachtrechtlichen Angelegenheiten (von Wohn- und Geschäftsräumen)
sowie bei Streitigkeiten nach dem Gleichstellungsgesetz (vgl. Art. 201 Abs. 2 ZPO). - Die Beratung beschränkt sich lediglich auf eine persönliche oder telefonische Rechtsauskunft (Auskunft über grundsätzliche Möglichkeiten und Verfahrensfragen).
- Die Schlichtungsbehörde setzt keine Schreiben auf und füllt auch keine Gesuchsformulare aus. Sollten Sie in dieser Hinsicht Hilfe benötigen, können Sie sich als Mieter/in an den Mieterinnen- und Mieterverband Sektion Glarus und als
Vermieter/in an den Hauseigentümerverband (HEV Glarnerland) wenden. - Miete und Pacht: nur für Personen, die im Kanton Glarus eine Immobilie gemietet oder vermietet haben.
- Gleichstellungsgesetz: nur für Personen mit Arbeitsverhältnis im Kanton Glarus.
- Nur solange bei der Schlichtungsbehörde kein Verfahren hängig ist.
- Nicht für Personen, die bereits anwaltlich vertreten sind.
Rechtsberatung übrige Streitigkeiten
- In allen übrigen Rechtsstreitigkeiten darf die Schlichtungsbehörde in materieller Hinsicht keine Rechtsberatung anbieten (Art. 42 Gerichtsorganisationsgesetz; [GS III A/2]).
- Wir weisen Sie diesbezüglich auf die unentgeltliche Rechtsauskunft des Glarner Anwaltsverbandes hin, welche jeweils am ersten Mittwoch im Monat im Gerichtshaus angeboten wird (17:00 bis 19:00 Uhr, Einlass von 16:30 bis 18:00 Uhr). Weitere Informationen dazu finden Sie unter: www.glav.ch/unentgeltliche-rechtsauskunft
In verfahrensrechtlichen Fragen können wir Sie zu jeder Angelegenheit telefonisch oder nach Voranmeldung persönlich beraten.
Telefonisch:
055 646 53 90
Mittwoch 09:00 bis 11:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr
Donnerstag 14:00 bis 16:00 Uhr
Persönlich:
nur nach Voranmeldung unter:
055 646 53 90
Die Beratungsgespräche werden in Deutsch geführt.
Begleitpersonen zum Übersetzen sind selbst mitzubringen.
Sämtliche Formulare der Schlichtungsbehörde sind abrufbar im Online-Schalter unter der Rubrik «Schlichtung».