Landrat
Auskunft
Sitzordnung: Sitzordnung Mitglieder Landrat [pdf, 416 KB]
Sitzungsdaten 2024
- 24. April 2024
- 26. Juni 2024
- 28. August 2024
- 25. September 2024
- 23. Oktober 2024
- 06. November 2024
- 20. November 2024
- 04. Dezember 2024
- 18. Dezember 2024
Die Sitzungen finden in der Regel am Vormittag statt.
Änderungen bleiben vorbehalten.
Stellung und Aufgabe des Landrates
Der Landrat ist das Parlament des Kantons. Er zählt 60 Mitglieder. Er ist die oberste Aufsichtsbehörde über Regierung, Verwaltung und Gerichte. Er bereitet die Verfassungs- und Gesetzgebung und die übrigen Beschlüsse der Landsgemeinde vor. Er erlässt Verordnungen, Verwaltungs- und Finanzbeschlüsse, entscheidet über grundlegende oder allgemeinverbindliche Planungen. Seine Sitzungen sind öffentlich.
Zuständigkeiten
Im Unterschied zu den meisten anderen Legislativen kommt dem Glarner Landrat keine selbstständige Gesetzgebungskompetenz zu; diese liegt allein bei der Landsgemeinde. Es stehen ihm unter anderem folgende Finanzbefugnisse zu: Beschlüsse über alle frei bestimmbaren einmaligen Ausgaben für den gleichen Zweck, die 1'000'000 Franken, und über alle frei bestimmbaren wiederkehrenden Ausgaben für den gleichen Zweck, die 200'000 Franken im Jahr nicht übersteigen; der freie Erwerb von Grundstücken als Anlage oder zur Vorsorge im Betrag von mehr als 600'000 Franken bis zu 5 Millionen Franken. Er nimmt nur noch wenige Wahlen vor.
Wahl und Zusammensetzung
Der 60-köpfige Landrat wird im Proporzverfahren (Verfahren nach Sainte-Laguë) in drei Wahlkreisen gewählt:
- Glarus Nord: 28 Sitze
- Glarus: 18 Sitze
- Glarus Süd: 14 Sitze