Öffentliche Beurkundung
Das Gesetz über Beurkundung und Beglaubigung regelt im Kanton Glarus die öffentliche Beurkundung sowie die amtliche Beglaubigung.
Art. 5 des Beurkundungsgesetzes sieht folgende Zuständigkeiten vor:
Das Gesetz über Beurkundung und Beglaubigung regelt im Kanton Glarus die öffentliche Beurkundung sowie die amtliche Beglaubigung.
Art. 5 des Beurkundungsgesetzes sieht folgende Zuständigkeiten vor: