Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen
Auskunftsperson: Olivier Scheurer
Der Bereich der Trinkwasser- und Löschwasserversorgung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden beziehungsweise der Wasserversorgungen. Diese gewährleisten den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Infrastrukturanlagen, sorgen für eine zweckmässige Wasserversorgungsplanung z.B. mittels Genereller Wasserversorgungspläne (GWP), Einsatz- und Notfallplanungen, erheben Gebühren und Beiträge und sorgen für einen planerischen Schutz der Grundwasserfassungen und Quellen mittels Grundwasserschutzzonen. Die Abteilung Umweltschutz und Energie ist zuständig für die Sicherstellung der übergeordneten Sicherstellung der Trinkwasserversorgung in schweren Mangellagen (VTM) und für die Aufsicht über den planerischen Schutz mittels Grundwasserschutzzonen (siehe Grundwasserschutz).
Die Abteilung Umweltschutz und Energie koordiniert auch die weiteren Anforderungen der Gemeinden und der verschiedenen kantonalen Stellen.
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