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Gewässerschutz

Planungen Gewässerschutz

Gemäss den Vorgaben des Gewässerschutzgesetzes mussten die Kantone bis Ende 2014 verschiedene Planungen im Hinblick auf die Revitalisierung von Gewässern erarbeiten:

Die Standorte für mögliche Revitalisierungen sind im Geoportal www.geo.gl.ch unter «Gewässeraufwertung» «Strategische Planung Revitalisierung» zu finden.

Oberflächengewässer

Grössere Eingriffe in Oberflächengewässer bedürfen je nach Umfang und Lage einer oder mehrere Bewilligungen. Das Vorgehen bei kleineren Eingriffen z.B. für die Bachpflege und die allgemeinen Grundsätze dazu sind in folgender Praxishilfe erläutert.

Es werden stichprobenweise Kontrollen der Qualität der Oberflächengewässer durchgeführt. Genauere Angaben zur Wasserqualität von einzelnen Bächen, Flüssen und Seen sind auf Anfrage erhältlich. Verschiedene hydrologische Messstationen im Kanton messen (je nach Station) Niederschläge, Wasserstände, Wasserabflussmengen, Wassertemperaturen, Schwebstoffgehalt. Die Auswertungen erscheinen im Hydrologischen Jahrheft des Kantons Glarus.

Die 40 grössten Glarner Seen [pdf, 288 KB] - hier finden Sie Informationen [pdf, 25 KB] zu den grössten Seen im Kanton Glarus.

Hier finden Sie die BAFU-Publikation 2016: Zustand der Schweizer Fliessgewässer, Ergebnisse der Nationalen Beobachtung Oberflächengewässerqualität (NAWA) 2011-2014.

Auskunftsperson: Olivier Scheurer

Link zur Landeshydrologie und -geologie

Gewässerschutz in der Landwirtschaft

Innerhalb des Gewässerschutzes in der Landwirtschaft werden die Düngerbelastung pro ha Nutzfläche, der Umgang (Austrag) der Dünger, sowie die Hofdüngerlagerbauten beurteilt.

Auskunftsperson: Olivier Scheurer

Weitere Informationen und Unterlagen finden Sie hier

Grundwasser

Für alle Trinkwasserfassungen (Quell- und Grundwasserfassungen) von öffentlichem Interesse müssen die Standortgemeinden Grundwasserschutzzonen ausscheiden. Sie beauftragen dazu die Fassungseigentümer, durch einen Hydrogeologen die entsprechenden Abklärungen zu treffen und ein Schutzzonenreglement und einen Schutzzonenplan auszustellen, welche von der Gemeindeversammlung der jeweiligen Gemeinde und vom Kanton genehmigt werden müssen. Weitere Erläuterungen zur Ausscheidung von Schutzzonen:

Der Kanton betreibt selber, koordiniert oder führt im Auftrag des Bundes Grundwasseruntersuchungen durch. Es sind dies meistens längerfristige Untersuchungen von physikalischen Parametern wie Grundwasserständen und Temperatur beziehungsweise chemische Untersuchungen von summarischen Parametern wie Leitfähigkeit und pH-Wert. Teilweise werden sehr umfangreiche Untersuchungen, z.B. im Rahmen der Bundesmessprogramme wie Naqua spez, Naqua trend oder Naqua quant durchgeführt. Angaben dazu können beim Bund (vgl. www.bafu.admin.ch/bafu/de/home/themen/wasser/fachinformationen/zustand-der-gewaesser/zustand-des-grundwassers/nationale-grundwasserbeobachtung-naqua.html) oder beim Kanton bezogen werden.

Weiterhin wurden gebietsweise vertiefte Grundwasseruntersuchungen durchgeführt, welche bei der Gewässerschutzfachstelle eingesehen werden können, beziehungsweise liegen die letzten Untersuchungen vom Sernftal digital vor:
1995/1997: Ziegelbrücke bis Schwanden
1998/2000: Schwanden bis Linthal/Tierfehd
1999/2001: Ziegelbrücke bis Bilten/Ussbühl
2017/2019: Sernftal bis Schwanden

Grundwasseruntersuchungen Sernftal 2017 - 2019

Grundwasser und Geologischer Untergrund

Es besteht zudem ein elektronischer und papiermässiger Bohr- und Grundwasserkataster im Kanton Glarus. In die Papierdaten kann bei Bedarf und nach Voranmeldung Einsicht genommen werden. Weitere Unterlagen dazu, welche beim Bundesamt für Landestopografie swisstopo unter www.swisstopo.ch bezogen werden können, sind:

  • Geologischer Atlas 1:25 000 Nr. 53, Blatt 1133 Linthebene, 1969, inklusive Erläuterungen
  • Geologischer Atlas 1:25 000 Nr. 106, Blatt 1134 Walensee, 2003, inklusive Erläuterungen
  • Geologischer Atlas 1:25 000 Nr. 166, Blatt 1173 Linthal, 2019, inklusive Erläuterungen
  • Geologischer Atlas 1:25 000 Nr. 173, Blatt 1173 Elm, 2021, inklusive Erläuterungen
  • Beträge zur Geologischen Karte der Schweiz, Lieferung 169, Zum Quartär des Linthgebiets zw. Luchsingen, dem Walensee und dem Zürcher Obersee, 2004
  • Hydrogeologische Karte der Schweiz 1:100 000 Nr. 3, Blatt 38 Panixerpass, 1985, inklusive Erläuterungen
  • Hydrogeologische Karte der Schweiz 1:100 000 Nr. 5, Blatt 33 Toggenburg, 1994, inklusive Erläuterungen

Auskunftsperson: Olivier Scheurer

Materialentnahmen, Kiesentnahmen

Kiesentnahmen und Materialentnahmen innerhalb und ausserhalb von Gewässern benötigen eine Bewilligung gemäss dem Gewässerschutzgesetz.

Abbaukonzept für den Kanton Glarus  [PDF, 9.00 MB] [pdf, 1.9 MB]

Auskunftsperson: Petra Vögeli

Abwasser / Siedlungsentwässerung

Der überwiegende Teil der Glarner Bevölkerung hat einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Das Abwasser der Glarner Gemeinden wird in folgenden Kläranlagen gereinigt:

  • Kläranlage Glarnerland in Bilten (Abwasserverband Glarnerland mit 3 Glarner Gemeinden und Weesen, Amden und Schänis als St. Galler Gemeinden). 
  • Kläranlage Murg/Mittensee in Murg (Abwasserverband Mühlehorn, Obstalden, Murg und Filzbach)

In einer gemeinsamen Arbeitsgruppe von Gemeindevertretern, Vertretern des Abwasserverbands und der Abteilung Umweltschutz und Energie wurde die Vollzugsrichtlinie zur Zustandserfassung und Sanierung der Liegenschaftsentwässerung erstellt, welche sich insbesondere an die Vollzugsbehörden von Gemeinden, Abwasserverband, Kanton, an die Planer als auch an die privaten Anlageeigentümer richtet. Sie bezweckt den einheitlichen Vollzug zum Werterhalt der sehr aufwändigen und teuren Infrastrukturen im Abwasserbereich.

Vollzugsrichtlinie zu Zustandserfassung und Sanierung der Liegenschaftsentwässerung [pdf, 707 KB]

Auskunftsperson: Olivier Scheurer

Baustellen / Bauen im Grundwasser / Versickerungen

Bei der Entwässerung von Baustellen ist die SIA-Empfehlung 431 zu berücksichtigen.
Um den Wasserkreislauf nicht unnötig zu stören, wird die Versickerung von unverschmutztem Wasser verlangt, wenn dies vom Untergrund her möglich ist. Zu diesem Problemkreis wurde eine Richtlinie erarbeitet. Sehr wertvoll ist die Broschüre des BUWAL «Wohin mit dem Regenwasser, mit Praxisbeispielen». Die VSA-Richtlinie Abwasserbewirtschaftung bei Regenwetter vom Oktober 2019 ersetzt die VSA-Richtlinie Regenwasserentsorgung vom Nov. 2002, die BAFU-Wegleitung Gewässerschutz bei der Entwässerung von Verkehrswegen vom 2002 und die VSA-Richtlinie Abwassereinleitungen in Gewässer bei Regenwetter (STORM) aus den Jahren 2007 und 2013. Der aktuelle Stand der Publikationen zur Regenwasserentsorgung ist in folgendem Dokument dargestellt Übersicht aktuelle Publikationen Regenwasserentsorgung [pdf]. Die neue VSA-Richtlinie kann hier bezugen werden:  www.vsa.ch/regenwetter)

Dokumente / Information:

Auskunftsperson: Olivier Scheurer

Tankanlagen

Der Kanton prüft und überwacht die Erstellung von Tankanlagen mit wassergefährdendem Lagergut. Neu erstellte Tankanlagen werden in einem Kataster nachgeführt. Bei der vom Bund neu geregelten Tankkontrolle wird zwischen meldepflichtiger und bewilligungspflichtiger Tankanlage unterschieden. Eine Information unserer Abteilung ist aber unumgänglich. Im Zuge der kürzlichen Liberalisierung ist die Tankrevision auf ein absolutes Minimum beschränkt worden.

Auskunftsperson: Patrik Alsdorf

Die Dokumente stehen im Online-Schalter und unter www.tankportal.ch zum Download zur Verfügung

Wärmepumpen / Erdbohrungen / Erdsonden

Es wird grundsätzlich unterschieden in Grundwasserwärmepumpen (Wasser-Wasser), Erdsonden inklusive Erdregister (Sole-Wasser) und Luft-Wärmepumpen (Luft-Wasser). Beim Kanton sind Bohrungen jeglicher Art und auch das Errichten von Grundwasserwärmepumpen und Erdsonden-Wärmepumpen (inkl. Erdregister, Erdwärmekörbe etc.) bewilligungspflichtig. Die Entnahme von Erdwärme und von Grundwasser benötigen eine Konzession.

Auskunftsperson: Olivier Scheurer

Weitere Informationen/Unterlagen im Online-Schalter

Wasserversorgung und Wasserressourcen

Der Bereich der Trinkwasser- und Löschwasserversorgung liegt in der Zuständigkeit der Gemeinden beziehungsweise der Waasserversorgungen. Diese Gewährleisten den Bau, den Betrieb und den Unterhalt der Infrastrukturanlagen, sorgen für eine zweckmässige Wasserversorgungsplanung z.B. mittels Genereller Wasserversorgungspläne (GWP), Einsatz- und Notfallplanungen, erheben Gebühren und Beiträge und sorgen für einen planerischen Schutz der Grundwasserfassungen und Quellen mittels Grundwasserschutzzonen. Die Abteilung Umweltschutz und Energie ist zuständig für die Sicherstellung der übergeordneten Trinkwasserversorgung in Notlagen (TVN) für die Aufsicht über den planerischen Schutz mittels Grundwasserschutzzonen. Sie koordiniert auch die Anforderungen der Gemeinden und der verschiedenen kantonalen Stellen.

Leitfaden Ostschweizer Kantone: «Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) 2017» inklusive Pflichtenheft für die Ingenieurarbeiten

Leitfaden Ostschweizer Kantone: Generelle Wasserversorgungsplanung (GWP) [pdf, 9.3 MB]

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