Industrie- und Gewerbeabwasser
Auskunftsperson: Anina Stauffacher
Baugesuchsverfahren
Im Baugesuchsverfahren ist das Formular «Gewerbe und Industrie» für sämtliche Industrie- und Gewerbebetriebe, Fachmärkte, Verwaltungs-/Dienstleistungsgebäude usw. durch den Bauherrn / Planer auszufüllen und mit den Baugesuchsunterlagen bei der Gemeinde einzureichen. Kapitel 4 (Stoffe / Zubereitungen / Abfälle) und Kapitel 6 (Abwasser) sind gewässerschutzrechtlich relevant.
Dokumente / Information:
Liegenschaftsentwässerung bei Lagerung und Umschlag von wassergefährdenden Stoffen
In Abhängigkeit der gelagerten und umgeschlagenen Stoffe sind nach Bedarf die massgebenden interkantonalen Leitfäden anzuwenden und das gewässerschutzrechtlich konforme Entwässerungskonzept im Regel- und Havariefall aufzuzeigen. Gemäss dem Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz (EG GSchG, VIII B/21/1) Artikel 6 Absatz 2 erteilen die Gemeinden die Bewilligungen zum Anschluss an die öffentliche Kanalisation. Sie legen dabei die Bedingungen und bautechnischen Auflagen fest. Vorbehalten bleiben Auflagen und Bedingungen des Kantons zur Sicherstellung der erforderlichen Abwasserqualität in Sinne von EG GSchG Artikel 7 Absatz 1 (Abwasser-Vorbehandlungsanlagen).
Dokumente / Information:
- Interkantonaler Leitfaden «Lagerung gefährlicher Stoffe» (2018) [pdf, 5.2 MB]
- Interkantonaler Leitfaden «Absicherung und Entwässerung von Güterumschlagplätzen» (2016) [pdf, 3.7 MB]
- Interkantonaler Leitfaden «Löschwasser-Rückhaltung» (2016) [pdf, 2.4 MB]
Abwasser-Vorbehandlungsanlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben
Gemäss dem Einführungsgesetz zum Gewässerschutzgesetz (EG GSchG, VIII B/21/1) Artikel 7 Absatz 1 ist die zuständige kantonale Verwaltungsbehörde unter anderem für die Bewilligung und Kontrolle von Abwasser-Vorbehandlungsanlagen in Industrie- und Gewerbebetrieben zuständig. Das Bewilligungsverfahren erfolgt in der Regel im Rahmen des Baugesuchverfahrens. Für den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen bestehen branchenspezifische Merkblätter und Vollzugshilfen seitens Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA) sowie seitens Bundesamt für Umwelt (BAFU).
Dokumente / Information:
- VSA Situationsanalyse «Stoffeinträge aus Industrie und Gewerbe in Gewässer» (2022) [pdf, 18.1 MB]
- VSA Bericht «Industrieabwasser und deren Behandlungsmöglichkeiten» (2022) [pdf, 881 KB]
- VSA Leitfäden, Merkblätter und Berichte zu Industrie und Gewerbe
- VSA Merkblatt «Stand der Technik» (2022) [pdf, 3.5 MB]
- VSA Merkblatt «Fettabscheider im Gastrogewerbe» (2025) [pdf, 3.3 MB]
- Interkantonales Merkblatt «Saugfahrzeuge mit integrierter Abwasservorbehandlung» (2019) [pdf, 6.0 MB]
- BAFU Vollzugshilfen zum Thema Wasser
Schmutzstoffzuschlag
Jeder Haushalt bezahlt nach dem Verursacherprinzip Gebühren an die Standortgemeinde für die Ableitung und für die Behandlung des verursachten Abwassers auf der ARA. Auch die Industrie- und Gewerbebetriebe bezahlen diese Gebühren. Sind Abwässer von Betrieben stärker verschmutzt als häusliches Abwasser, benötigt das Reinigen dieser Abwässer einen höheren Aufwand. Gestützt auf das Verursacherprinzip sind - gemäss EG GSchG Artikel 17 und gemäss Gewässerschutzverordnung (GSchV, SR814.201) Artikel 9 - bei Betrieben und Anlagen, die Abwasser mit erhöhter Schmutzfracht einleiten, die Kostenbeteiligungen an der Abwasserreinigung verursachergerecht zu ermitteln und zu erheben. In der kantonalen Vollzugshilfe «Erfassung von Einleitern mit erhöhter Schmutzfracht und Verrechnung von Schmutzstoffzuschlägen im Einzugsgebiet der ARA Glarnerland» wird sowohl der gesamte Prozess von der Erfassung der relevanten Betriebe als auch die Festlegung der Schmutzstoffzuschläge aufgrund der erhöhten Schmutzfrachten einzelner Einleiter im Einzugsgebiet des Abwasserverbands Glarnerland (AVG) und die Zuständigkeiten beschrieben.
Dokumente / Information:
Vollzug Umweltschutz Autogewerbe
Für Betriebe des Autogewerbes namentlich Autoreparatur-, Nutzfahrzeugreparatur-, Carosserie-, Lackier-, Transport-, Landmaschinen- und Baumaschinenbetriebe wird für den Branchenvollzug mit dem Umwelt-Inspektorat (UWI) des Auto Gewerbe Verband Schweiz (AGVS) zusammengearbeitet. Beim Betriebsbesuch wird die Einhaltung verschiedener umweltrechtlicher Vorgaben kontrolliert, u.a. die Bereiche Abwasser, Abfall, Lagerung von wassergefährdenden Flüssigkeiten und Luftreinhaltung. Für den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen bestehen für das Auto- und Transportgewerbe Leitfäden und Merkblätter seitens Verband Schweizer Abwasser- und Gewässerschutzfachleute (VSA).
Dokumente / Information:
- VSA Leitfaden «Umweltschutz im Auto- und Transportgewerbe» (2024) [pdf, 5.3 MB]
- Interkantonales Merkblatt «Umweltschutz im Auto- und Transportgewerbe» (2024) [pdf, 6.4 MB]
- Webseite AGVS: Umwelt-Inspektorat
Tankanlagen
Auskunftsperson: Patrik Alsdorf
Tankanlagen mit wassergefährdendem Lagergut sind gewässerschutzrechtlich melde- oder bewilligungspflichtig. Für den Vollzug der gesetzlichen Bestimmungen bestehen für Tankanlagen Richtlinien, Merkblätter und Schemenblätter seitens Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz (KVU).
Dokumente / Information:
- Kanton Glaurs, Online-Schalter: Formulare zu Tankanlagen (Umweltschutz und Energie > Gewässerschutz > Tankanlagen)
- Informationen, Richtlinien, Merk- und Schemenblätter der KVU
- Interkantonales Merkblatt «Tankstellenentwässerung» (2024) [pdf, 3.5 MB]
Malerbetriebe
Auskunftsperson: Sara Bachmann
Für Betriebe, die Malerarbeiten ausführen, wird für den Branchenvollzug mit dem Verein Umweltschutz im Malergewerbe Region Ost (VUM Ost) zusammengearbeitet, die Federführung liegt innerhalb der Abteilung für Umweltschutz & Energie bei der Fachstelle für technischen Umweltschutz. Die Begutachtungstätigkeit des VUM Ost gilt Betriebsabwasser, Lagerung von wassergefährdenden Stoffen, Lagerung und Entsorgung von Abfällen, einschliesslich Sonderabfällen sowie Luftreinhaltung.
Dokumente / Information: