Meldeverfahren EU/EFTA
Angehörige der EU/EFTA-Mitgliedstaaten und Arbeitnehmer/innen, die von Unternehmen oder Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA in die Schweiz entsandt werden, benötigen für einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr keine Bewilligung. Sie sind jedoch verpflichtet, sich anzumelden.
Eine Anmeldung beim Einwohneramt ist für die Dauer des Meldeverfahrens NICHT nötig.
- Formular Selbstdeklaration [pdf, 155 KB]
- Meldeverfahren entsande Mitarbeiter [pdf, 193 KB]
- Meldeverfahren Stellenantritt [pdf, 180 KB]
- Merkblatt Meldeverfahren CH Arbeitgeber Erotikbereich [pdf]
- Merkblatt Meldeverfahren selbständig Erwerbende Erotikbereich [pdf]
Weitere Informationen finden Sie unter:
Staatssekretariat für Migration > Meldeverfahren Entsendung Schweiz
Kontaktpersonen
Marco Feurra
Inspektor Arbeitsmarkt
+41 55 646 6692
E-Mail Marco Feurra
Bruno Giger
Stellvertretung
+41 55 646 6690
E-Mail Bruno Giger