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Meldeverfahren EU/EFTA

Angehörige der EU/EFTA-Mitgliedstaaten und Arbeitnehmer/innen, die von Unternehmen oder Gesellschaften mit Sitz in einem Mitgliedstaat der EU/EFTA in die Schweiz entsandt werden, benötigen für einen Aufenthalt von höchstens 3 Monaten oder 90 Tagen pro Kalenderjahr keine Bewilligung. Sie sind jedoch verpflichtet, sich anzumelden. 
Eine Anmeldung beim Einwohneramt ist für die Dauer des Meldeverfahrens NICHT nötig.

Weitere Informationen finden Sie unter:
Staatssekretariat für Migration > Meldeverfahren Entsendung Schweiz

Kontaktpersonen

Marco Feurra
Inspektor Arbeitsmarkt
+41 55 646 6692
E-Mail Marco Feurra

Bruno Giger
Stellvertretung
+41 55 646 6690
E-Mail Bruno Giger

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