Drittstaatsangehörige
Staatsangehörige aus Nicht-EU-/EFTA-Staaten erhalten nur ausnahmsweise Arbeitsbewilligungen für die Schweiz. Ausnahmen sind möglich bei der Beschäftigung von qualifizierten Arbeitskräften, beim internationalen Kadertransfer oder wenn andere besondere Gründe eine Ausnahme rechtfertigen.
Gesuch Ausländerbewilligung [pdf, 544 KB]