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Hauswirtschaftliche Angestellte

Hausangestellte sind Personen, die in einem Privathaushalt tätig sind und Aufgaben im Bereich Hauswirtschaft - Reinigungsarbeiten, Besorgung der Wäsche, Einkaufen, Kochen, usw. und/oder Tätigkeiten übernehmen, wie die Beaufsichtigung und Erziehungsaufgaben von Kindern oder bei der Betreuung der Kinder mithelfen. Bei der Anstellung einer Person muss unbedingt auf die verschiedenen rechtlichen Bestimmungen geachtet werden, damit niemand «schwarz» oder ohne Bewilligung beschäftigt wird.

Folgende Punkte müssen hierbei zwingend beachtet werden;

  • Ausländerrechtliche Bewilligung
  • Mindestlöhne
  • 24h- Betreuung
  • Art der Tätigkeit
  • Ausländische Arbeitsvermittler

Ausländerrechtliche Bewilligungen

Damit eine Person aus dem Ausland in der Schweiz arbeiten kann, muss sie ausländerrechtlich geregelt werden. Je nach Dauer der Tätigkeit bekommen diese Personen andere ausländerrechtliche Bewilligungen. Nähere Informationen finden Sie hier. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Mindestlöhne

Der Bundesrat hat am 20. Oktober 2010 den Normalarbeitsvertrag für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in der Hauswirtschaft (NAV Hauswirtschaft) verabschiedet. Er regelt den Mindestlohn für Hausangestellte in Privathaushalten. Der NAV Hauswirtschaft gilt in der ganzen Schweiz mit Ausnahme des Kantons Genf, welcher bereits einen Mindestlohn für Hausangestellte eingeführt hatte.

Nähere Informationen zu den aktuellen Mindestlöhnen sowie deren Berechnung finden Sie hier.

24h- Betreuung

Immer mehr Personen möchten auch dann in ihrer Wohnung wohnen bleiben, wenn sie im Haushalt oder im Bereich der Pflege in irgendeiner Form auf Hilfe angewiesen sind. Diese Unterstützung kann oft von den Angehörigen nicht erbracht werden, weshalb sie jemanden anstellen wollen. Wie genau bei einer 24h Betreuung vorzugehen ist und welche Vorgaben Sie einhalten müssen, finden Sie hier.

Art der Tätigkeit

Nicht alle Tätigkeiten können durch hauswirtschaftliche Angestellte im Alltag erbracht werden. Einzelne Tätigkeiten, wie z.B. Medikamente verabreichen oder Blutzuckermessungen müssen durch qualifiziertes Personal durchgeführt werden. Nähere Informationen finden Sie in unten aufgeführtem Merkblatt.

Merkblatt Kriterien für den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte im Bereich der Hilfe und Pflege zu Hause [pdf, 275 KB]

Ausländische Arbeitsvermittler

Aufgrund der steigenden Nachfrage nach hauswirtschaftlichem Personal in der Schweiz drängen immer mehr ausländische Vermittleragenturen auf den schweizerischen Markt. Ausländische Arbeitsvermittlungen dürfen jedoch in der Schweiz keine Stellen vermitteln. Sie dürfen Stellensuchenden in der Schweiz auch keine Stelle im Ausland vermitteln.

Hier finden Sie ein Verzeichnis der bewilligten Arbeitsvermittler- und Personalvierleihbetriebe.

Für weitere Informationen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

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