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VA FL 7+ (Ausweis F)

Beschreibung

Vorläufig aufgenommene Flüchtlinge mit mehr als 7 Jahren Aufenthalt in der CH

  • Finanzierung durch kantonale Sozialhilfe

Dauer

  • Beginn: 7 Jahre nach Einreisedatum CH
  • jährlich zu verlängern
  • Antrag auf Ausweis B möglich (Härtefallantrag); Anspruch auf vertiefte Prüfung nach 5 J. Aufenthalt CH

Erwerbstätigkeit

  • Arbeitsaufnahme ganze Schweiz und in jedem Berufsfeld
  • meldepflichtig
  • Arbeitgeberin muss die orts-, berufs- und branchenüblichen Lohn- und Arbeitsbedingungen einhalten
  • Wochenaufenthalt für Erwerbstätigkeit sind unter bestimmten Voraussetzungen ausserhalb des Wohnkantons erlaubt.

Zuständigkeit

  • Soziale Dienste (nur bei SH-Abhängigkeit)

Sozialhilfe (subsidiär)

  • reguläre Sozialhilfe gemäss SKOS-Richtlinien und kantonalen Sozial- und Nothilfe-Richtlinien

Unterbringung

  • eigene Wohnungen

Gesundheit

  • obligatorische Grundversicherung
  • IPV berechtigt

Kantonswechsel / Familiennachzug

  • Gesuch auf Kantonswechsel kann beim SEM eingereicht werden. Sofern die Person nicht dauerhaft auf SH angewiesen ist oder ein anderer ausländerrechtlicher Widerrufsgrund vorliegt, wird das Gesuch i. d. R. bewilligt.
  • Familiennachzug: Ehegatten / eingetragene PartnerInnen und minderjährige Kinder möglich.
  • Voraussetzungen: Zusammenwohnen, bedarfsgerechte Wohnung, SH-Unabhängigkeit, ausreichende Sprachkenntnisse, kein Rechtsmissbrauch oder sonstige Widerrufsgründe
  • Gesucheinreichung bei der AM, Entscheid durch SEM

Integration

  • kein Anspruch mehr auf Integrationsförderung gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS)
  • Kurse und andere Integrationsmass -nahmen müssen selbständig oder über die Sozialhilfe finanziert werden.

Reisen ins Ausland

  • Bei der AM kann ein Reiseausweis für Flüchtlinge beantragt werden. Damit kann ins Ausland aus- und wieder zurückgereist werden. Der Reiseausweis wird vom SEM ausgestellt und ist in der Regel 5 Jahre gültig.
  • Achtung: der Reiseausweis berechtigt nicht zur Reise ins Heimatland. Zudem müssen die Visumsregeln der einzelnen Staaten beachtet werden.
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