Direkt zum Inhalt springen

Schutzsuchende (Ausweis S)

Beschreibung

  • Aufenthaltsbewilligung für Schutzsuchende aus Kriegsgebieten.
  • Finanzierung durch Bundespauschale (GP 1)

Dauer

  • ab Datum Schutzgewährung bis Aufhebung Schutzstatus
  • bei Aufhebung Schutzstatus wird rechtliches Gehör gewährt (Möglichkeit Asylgesuch oder Härtefallantrag)

Erwerbstätigkeit

  • keine Wartefrist für Erwerbstätigkeit
  • bewilligungspflichtig (AIG, Inländervorrang)
  • Arbeitsaufnahme grundsätzlich ganze Schweiz und in jedem Bereich

Zuständigkeit

  • Asylbetreuung

Sozialhilfe (subsidiär)

  • reduzierte Sozialhilfe gemäss kantonalen Richtlinien

Unterbringung

  • kantonale Asylzentren
  • Privatunterbringung in Gastfamilien
  • eigene Wohnung bei Erwerbstätigkeit möglich

Gesundheit

  • obligatorische Grundversicherung über Asylbetreuung
  • Zahnbehandlungen und Optiker auf Antrag
  • bei Erwerbstätigkeit und ausreichendem Verständnis für die Sache kann die Person in die KK-Selbständigkeit entlassen werden
  • IPV berechtigt bei Sozialhilfeunabhängigkeit.

Kantonswechsel / Familiennachzug

  • Gesuch auf Kantonswechsel kann beim SEM eingereicht werden. Das SEM hört die betroffenen Kantone an und entscheidet über das Gesuch. Gesuche werden bewilligt, wenn ein Anspruch auf Familieneinheit besteht od. beide betroffene Kantone einverstanden sind.
  • Familiennachzug: ja, der vorübergehende Schutz wird auch den Ehegatten / eingetragenen Partner/innen und minderjährigen Kindern gewährt, wenn die Familienmitglieder gemeinsam um Schutz ersucht haben oder wenn sie sich in der Schweiz wiedervereinigen wollen, nachdem sie durch die Flucht getrennt wurden. Wenn sich die betroffenen Personen im Ausland befinden, wird die Einreise in die Schweiz bewilligt.

Integration

Integrationsförderung gemäss Integrationsagenda Schweiz (IAS)

  • Deutschförderung bis A2
  • Einführung in Alltag der Schweiz
  • Beschäftigungsprogramme
  • Kleinkinder: integrative Spielgruppen
  • Kinder / Jugendliche Beschulung in Regelstrukturen
  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang