keine Bewilligung (Nothilfe)
Beschreibung
Rechtskräftig abgelehnte Asylsuchende
- Nothilfe
Dauer
- Bis zur Ausreise oder einer allfälligen Härtefallregelung
Erwerbstätigkeit
- Erwerbstätigkeit ist nicht erlaubt
Zuständigkeit
- Abteilung Migration
Sozialhilfe (subsidiär)
- Minimale Nothilfe gemäss kantonalen Richtlinien
Unterbringung
- Notunterkunft
Gesundheit
- in der Regel obligatorische Grundversicherung
Kantonswechsel / Familiennachzug
- kein Anspruch
Integration
- kein Anspruch auf Integrationsförderung
Reisen ins Ausland
- nicht erlaubt