Adoption
Sie möchten ein Kind adoptieren?
Zuständig ist im Kanton Glarus die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde, Asylstrasse 30, Glarus welche Sie gerne über das Vorgehen und die notwendigen Papiere orientiert.
| Adoptionsvoraussetzungen | ab 01.01.2018 |
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Alter der adoptionswilligen Person/-en |
- Mindestens: 28 Jahre variabel
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Altersunterschied der adoptionswilligen
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- Mindestens: 16 Jahre variabel
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Beziehungsdauer
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- 3 Jahre fix
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Betreuungsdauer
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- Minderjährigenadoption:
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Wirkungen einer Adoption
Das Adoptivkind erhält die Rechtsstellung eines leiblichen Kindes.
Daraus ergibt sich Folgendes:
- Es entstehen die familienrechtliche Unterhaltspflicht, die Verwandtenunterstützungspflicht und das gegenseitige Erbrecht.
- Das Adoptivkind erhält den Familiennamen der adoptierenden Personen und es kann ihm ein neuer Vorname gegeben werden.
- Wenn das Adoptivkind minderjährig ist, erhält es das Bürgerrecht der adoptierenden Personen.
- Das Kindesverhältnis zu den leiblichen Eltern des Adoptivkindes erlöscht.
- Die Adoption ist unwiderruflich.