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Familienforschung

Zivilstandsregister sind öffentliche, aber der Öffentlichkeit nicht zugängliche Register. Grundsätzlich dürfen sie von Einzelpersonen nicht eingesehen werden; diese sind jedoch berechtigt, von Eintragungen, welche sie persönlich betreffen, Auszüge zu erhalten. In gleicher Weise sind gesetzliche und private Stellvertretungen unter Vorlage der schriftlichen Vollmacht/Ernennungsurkunde zum Erhalt von Zivilstandsdokumenten berechtigt. Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst kann einer nicht bezugsberechtigten Person eine Bewilligung zum Erhalt von Auszügen und Abschriften erteilen (Familienforschung).

Der Zivilstands- und Bürgerrechtsdienst kann auch die Einsichtnahme in die Zivilstandsregister schriftlich bewilligen, wenn eine Bekanntgabe von Daten in der Form von Auszügen und Abschriften nicht zumutbar ist.

Weitere Informationen gemäss:

 

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