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Geburt

Zuständiges Amt: Zivilstandsamt Glarus

Das Zivilstandsamt Glarus registriert alle in Glarus Nord, Glarus und Glarus Süd geborenen Kinder.

Geburt im Spital
Wird Ihr Kind im Kantonsspital geboren, werden zur Beurkundung der Geburt im Schweizerischen Personenstandsregister vom Zivilstandsamt gewisse Ausweise/Dokumente benötigt. Diese Unterlagen sind beim Eintritt ins Spital der zuständigen Person (Hebamme etc.) abzugeben. Nach der Geburt werden diese Unterlagen sowie die Erklärung über den Vor- und Familiennamen des Kindes zusammen mit der vom Kantonsspital ausgefüllten Geburtsanzeige an das Zivilstandsamt weitergeleitet.

Weitere Informationen entnehmen Sie dem Merkblatt Geburt.

Geburt zu Hause
Kommt das Kind zu Hause zur Welt, so ist die Geburt innert 3 Tagen persönlich beim Zivilstandsamt anzumelden.

Die Anmeldung kann durch den Ehemann, die Mutter, die Hebamme bzw. den Arzt/die Ärztin, oder eine bei der Geburt anwesende Person erfolgen.

Für die Anmeldung der Hausgeburt ist die von der Hebamme vollständig ausgefüllte Geburtsanzeige mitzubringen. Über weitere Dokumente, welche zur Beurkundung der Hausgeburt nötig sind, informiert Sie das Zivilstandsamt oder entnehmen Sie aus dem Merkblatt Geburt.

Die anzeigepflichtige Person hat sich in jedem Fall auszuweisen (Pass oder Identitätskarte).

Namen des Kindes
Familien- und Vorname des Kindes gemäss Merkblatt Geburt sowie Flussdiagramm zur Namensführung  [PDF, 66.0 KB].

Mitteilungen
Das Zivilstandsamt meldet die Geburt an folgende Stellen:

  • Wohnort von Vater und Mutter (zur Nachführung der Einwohnerregister).
  • Sind Vater und/oder Mutter deutsche, italienische oder österreichische Staatsangehörige, sendet das Zivilstandsamt eine Mitteilung zuhanden der Personenstandsbehörden dieser Länder.
  • Kindesschutzbehörde des Wohnortes der Mutter, sofern die Eltern nicht verheiratet sind.
  • Bundesamt für Migration, sofern es sich bei einem Elternteil um eine asylsuchende, vorläufig aufgenommene oder als Flüchtling anerkannte Person handelt.

 

 

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