Anpassung der Namensschreibweise mit Sonderzeichen
Personen mit einem ausländischen Namen können diesen künftig in schweizerischen amtlichen Dokumenten wie z. B. im Pass, auf der Identitätskarte sowie in Zivilstandsdokumenten in der korrekten Schreibweise erfassen lassen. Das neue elektronische Personenstandsregister Infostar NG, das am 11. November 2024 in Betrieb geht, ermöglicht das Führen sämtlicher Sonderzeichen europäischer Sprachen. Ein Beispiel dafür ist der in der kroatischen Sprache verwendete Akut auf dem Buchstaben C (Ć). Die amtlichen Dokumente können allerdings nur dann angepasst werden, wenn der Name im neuen Infostar NG bereits aktualisiert wurde.
Jede betroffene Person kann die Anpassung der Namensschreibweise ab dem 1. Januar 2025 beantragen. Die Gebühr beträgt für eine Einzelperson 75 Franken und für eine Familie pauschal 100 Franken. Kostenlos ist die Änderung hingegen dann, wenn der Eintrag im Zivilstandsregister ohnehin geändert werden müsste, beispielsweise wegen der Geburt eines Kindes oder einer Hochzeit. Für Personen, die ab dem 11. November 2024 neu in Infostar NG aufgenommen werden, gilt automatisch der neue Zeichensatz.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website des Bundesamtes für Justiz BJ: Sonderzeichen im Namen
Jede Person, die eine Anpassung ihrer Namensschreibweise wünscht, muss ein eigenes Gesuch stellen. Die Sonderzeichen müssen mit geeigneten ausländischen Dokumenten nachgewiesen werden, entweder mit einem amtlichen Identitätsnachweis (ID oder Pass) oder mit ausländischen Zivilstandsdokumenten. Das Gesuch kann an das Zivilstandsamt des Kantons Glarus, Postgasse 29, 8750 Glarus gerichtet werden.