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Werkinterner Verkehr

Grundsätzlich dürfen Motorfahrzeuge und ihre Anhänger auf öffentlichen Strassen nur mit Kontrollschildern und Fahrzeugausweis verkehren.

Das Strassenverkehrsamt kann die Verwendung von Motorfahrzeugen ohne Kontrollschilder und Fahrzeugausweis auf kurzen Strassenstrecken gestatten, wenn für den betrieblichen Ablauf die Fahrt zwischen benachbarten Teilen eines Fabrik- oder Werkbetriebes auf öffentlichen Strassen notwendig ist. Für diese Fahrzeuge muss eine entsprechende Haftpflichtversicherung (Art. 33 VVV) bestehen und vorgewiesen werden. Der Halter hat nachzuweisen, dass er das Fahrzeug nach Massgabe des Strassenverkehrsgesetzes (SVG) versichert hat.

Als öffentlich gelten alle Strassen und Plätze, die von jedermann ungehindert befahren oder begangen werden können, ohne das dazu ein Hindernis überquert oder beseitigt werden muss. Dies gilt auch für private Vorplätze, die nicht speziell abgetrennt sind.

Gesucheinreichung

Damit wir eine Bewilligung ausstellen können, benötigen wir:

  • Schriftliches Gesuch mit Adresse und Telefonnummer des Gesuchstellers / der Firma

Die Unterlagen können Sie an folgende Adresse senden:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Mühleareal 17
8762 Schwanden
E-Mail Sonderbewilligungen Kanton Glarus

Anschliessend wird unser Chef-Experte Kontakt mit dem Gesuchsteller aufnehmen und die örtliche Situation begutachten.

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