Gebühren
Gebühren für Sonderbewilligungen und Fahrstreckenabklärungen
Sonderbewilligungen
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Grundgebühr für eine Einzelbewilligung/pro Fahrt
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CHF 50.- CHF 20.- |
| Sonntags- und Nachtfahrbewilligung | CHF 50.- |
| Kennzeichen- oder Datumsänderung, sobald die SOBE gültig ist
(ansonsten werden Änderungen kostenlos vorgenommen) |
CHF 50.- |
- Für die Retourfahrten innert 4 Wochen, wird die Grundgebühr lediglich einmal berechnet, der Zuschlag bei Überschreitung des gesetzlichen Höchstgewichtes, jedoch auch für die Retourfahrt.
- Bei Mehrfachfahrten wird die Grundgebühr inkl. des Zuschlags bei Überschreitung des gesetzlichen Höchstgewichtes pro Fahrt gerechnet.
- Bei Konvoi-Fahrten ist für jedes Fahrzeug eine Bewilligung mit den gesamten Ansätzen erforderlich.
- Bei Importfahren ist ein Zuschlag von CHF 10.- berechnet.
Bewilligung Klausenpass / Urnerboden
| Klausenpass-Bewilligung | CHF 50.- |
| Urnerboden bis 18 t (retour oder einfach) | CHF 50.- |
Streckenabklärungen / Importfahrten
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Grundgebühr für eine Streckenabklärung CHF 60.-
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CHF 60.- CHF 20.- |
Jahresbewilligungen
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Grundgebühr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 40 t
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CHF 500.- CHF 200.- |
| Raupenfahrzeuge/Pistenfahrzeuge | CHF 100.- |
| Landwirtschaftliche Fahrzeuge | CHF 100.- |
| Werkinterner Verkehr | CHF 150.- |
| Sonntagsfahrbewilligung / Nachtfahrbewilligung | CHF 500.- |
| Leerfahrt im Zusammenhang mit einer Lastfahrt
(Sonntagsfahrbewilligung / Nachtfahrbewilligung) |
CHF 200.- |
| ARV-Bewilligung | CHF 20.- |