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Gebühren

Gebühren für Sonderbewilligungen und Fahrstreckenabklärungen

Sonderbewilligungen

Grundgebühr für eine Einzelbewilligung/pro Fahrt

  • Zuschlag bei Überschreitung des gesetzlichen Höchstgewichtes 
    pro angebrochene 10 t

CHF 50.-

CHF 20.-

Sonntags- und Nachtfahrbewilligung CHF 50.- 
Kennzeichen- oder Datumsänderung, sobald die SOBE gültig ist
(ansonsten werden Änderungen kostenlos vorgenommen)

CHF 50.-

  • Für die Retourfahrten innert 4 Wochen, wird die Grundgebühr lediglich einmal berechnet, der Zuschlag bei Überschreitung des gesetzlichen Höchstgewichtes, jedoch auch für die Retourfahrt.
  • Bei Mehrfachfahrten wird die Grundgebühr inkl. des Zuschlags bei Überschreitung des gesetzlichen Höchstgewichtes pro Fahrt gerechnet.
  • Bei Konvoi-Fahrten ist für jedes Fahrzeug eine Bewilligung mit den gesamten Ansätzen erforderlich.
  • Bei Importfahren ist ein Zuschlag von CHF 10.- berechnet.

Bewilligung Klausenpass / Urnerboden

Klausenpass-Bewilligung CHF 50.-
Urnerboden bis 18 t (retour oder einfach)                                                                            CHF 50.-

Streckenabklärungen / Importfahrten

Grundgebühr für eine Streckenabklärung CHF 60.-

  • Zuschlag bei Überschreitung des gesetzlichen Höchstgewichtes angebrochene 10 t

CHF 60.-

CHF 20.-

Jahresbewilligungen

Grundgebühr für Fahrzeuge mit einem Gesamtgewicht von 40 t

  • Zuschlag bei Überschreitung des gesetzlichen Höchstgewichtes pro angebrochene 10 t

CHF 500.-

CHF 200.-

Raupenfahrzeuge/Pistenfahrzeuge CHF 100.-
Landwirtschaftliche Fahrzeuge CHF 100.-
Werkinterner Verkehr CHF 150.-
Sonntagsfahrbewilligung / Nachtfahrbewilligung CHF 500.-
Leerfahrt im Zusammenhang mit einer Lastfahrt
(Sonntagsfahrbewilligung / Nachtfahrbewilligung)
CHF 200.-
ARV-Bewilligung CHF 20.-
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