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Bewilligung für Arbeits- und Ruhezeitverordnung (ARV)

Für professionelle Motorfahrzeugführerinnen und -führer gilt grundsätzlich die Verordnung über Arbeits- und Ruhezeit.

Die Vollzugsbehörde kann auf die Aufstellung über die Arbeits-, Lenk- und Ruhezeit für Führerinnen und Führer verzichten, wenn deren berufliche Tätigkeit sich nach einem täglich gleichbleibenden Stundenplan richtet. Die entsprechende Befreiungsverfügung enthält den Stundenplan, den Namen, Adresse und Geburtsdatum der Führerin oder des Führers sowie Name und Adresse des Arbeitgebers und ist auf ein Jahr befristet.

Verordnung über die Arbeits- und Ruhezeit der berufsmässigen Motorfahrzeugführer und —Führerinnen: Chauffeurverordnung ARV 1 

Gesucheinreichung

Antragsgesuche finden Sie hier: Gesuch ARV Stundenplan Bewilligung

Die Unterlagen können Sie an folgende Adresse senden:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Mühleareal 17
8762 Schwanden
E-Mail Sonderbewilligungen Kanton Glarus

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