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Raupenfahrzeuge

Raupenfahrzeuge sind den Ausnahmefahrzeugen gleichgestellt und benötigen Fahrzeugausweis und Kontrollschilder sowie eine Sonderbewilligung.

Sonderbewilligungen für Raupenfahrzeuge sind nur zulässig, soweit sie wegen der Zweckbestimmung oder aus anderen zwingenden Gründen notwendig sind und die Verkehrssicherheit nicht beeinträchtigt wird.

Gesucheinreichung

Damit wir eine Bewilligung ausstellen können, benötigen wir:

  • Schriftliches Gesuch (Mail an StVA GL) mit Adresse und Telefonnummer des Gesuchstellers / der Firma 
  • Begründung, weshalb eine Bewilligung gewünscht wird
  • Fahrzeugangaben (Marke und Typ); wenn vorhanden eine Kopie des Fahrzeugausweises
  • Karten-Katasterauszug (Auf der Karte ist die zu befahrene Strecke einzuzeichnen)

Das Gesuch ist an folgende Adresse einzureichen:

Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt
Mühleareal 17
8762 Schwanden
E-Mail Sonderbewilligungen Kanton Glarus

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