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Zulassung OKP

Zulassung zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung

Um Leistungen gegenüber der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen zu können, benötigen Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen neben einer Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung auch eine Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP (Zulassung).


Merkblatt Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP

Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, des Zulassungsverfahrens und der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie im folgenden Merkblatt:

Merkblatt Zulassung OKP [pdf, 188 KB]

Antrag für eine Zulassung

Die Zulassung ist elektronisch über das folgende Formular zu beantragen: Link zum Zulassungsformular

Die Erteilung der Zulassung setzt in jedem Fall voraus, dass Sie bereits über eine Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung im Kanton Glarus verfügen bzw. eine solche beantragt haben. 

Bitte halten Sie für den Antrag zudem folgende Unterlagen in elektronischer Form zum Upload bereit:

  • Nachweis einer ausreichenden praktischen Tätigkeit unter Leitung eines zugelassenen Leistungserbringers (Arbeitszeugnisse)

Ärztinnen und Ärzte müssen zudem folgende Unterlagen in elektronischer Form einreichen:

  • Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte (Arbeitszeugnisse)
  • Nachweis Anschluss an eine zertifizierte EPD-(Stamm-)Gemeinschaft
  • ggfs. Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1).

ZSR- und K-Nummern

Die ZSR-Nummer wird an zugelassene natürliche oder juristische Personen (Organisationen) erteilt. Leistungserbringer, die in einem Angestelltenverhältnis Leistungen zulasten der Krankenversicherungen erbringen, benötigen hingegen eine K-Nummer.

Für die Erteilung oder Mutation einer ZSR- oder K-Nummer ist grundsätzlich die SASIS AG zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite www.sasis.ch.

Bestätigung für angestellte Medizinal- und Gesundheitspersonen

Um eine K-Nummer erhalten zu können, benötigen die in Organisationen angestellten, fachlich eigenverantwortlichen Medizinal- und Gesundheitspersonen eine Bestätigung des Kantons, dass sie die jeweiligen Voraussetzungen gemäss der KVV (insbesondere eine Berufsausübungsbewilligung, ein zwei- oder dreijährige praktische Tätigkeit und ggfs. spezifische Weiterbildungen) erfüllen. Eine entsprechende Bestätigung kann mit den oben aufgeführten Formularen beantragt werden.

Höchstzahlen für Ärztinnen und Ärzte

Die Kantone sind gesetzlich verpflichtet, die Anzahl der Ärztinnen und Ärzte, die im ambulanten Bereich zulasten der OKP Leistungen erbringen, in mindestens einem Fachgebiet mittels Höchstzahlen zu beschränken. Im Kanton Glarus besteht in folgenden vier Fachgebieten eine Zulassungsbeschränkung:

  • Nuklearmedizin
  • Pathologie
  • Radio-Onkologie und Strahlentherapie
  • Radiologie

Eine Zulassung für eine Tätigkeit in einem dieser vier Fachgebiete kann nur erteilt werden, wenn bisherige Zulassungsinhaber ihre Berufstätigkeit reduzieren oder aufgeben. Die Hauptabteilung Gesundheit führt für mögliche Interessentinnen und Interessenten eine Warteliste. Bitte melden Sie sich bei Interesse per E-Mail. 

Gebühren

Für die Erteilung einer Zulassung wird folgende Gebühr erhoben:

Bezeichnung  Gebühr in Franken
Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung 400 Fr.
Bestätigung, dass die persönlichen Anforderungen für die Tätigkeit in einer Organisation zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfüllt: 200 Fr.

Ausserordentliche Aufwände wie die Nachforderung von Unterlagen, erforderliche zusätzliche Abklärungen oder die Erfassung von physisch eingereichten Gesuchen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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