Zulassung OKP
Zulassung zur Tätigkeit zulasten der Krankenversicherung
Um Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen zu können, benötigen Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen sowie Einrichtungen der Gesundheitsversorgung zusätzlich zur Berufsausübungs- bzw. Betriebsbewilligung eine kantonale Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP (Zulassung).
Merkblatt Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP
Merkblatt Zulassung OKP [pdf, 188 KB]
Das Merkblatt enthält detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, zum Zulassungsverfahren und zu den Zulassungsvoraussetzungen.
Bitte beachten Sie ausserdem die FAQ des Bundesamts für Gesundheit.
Zulassung beantragen
Die Zulassung beantragen Sie elektronisch über das Serviceportal.
Für die Zulassung benötigen Sie bereits eine Berufsausübungsbewilligung oder eine Betriebsbewilligung im Kanton Glarus. Falls Sie diese noch nicht besitzen, können Sie sie gleichzeitig beantragen.
Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:
- Nachweis einer ausreichenden praktischen Tätigkeit unter Leitung eines zugelassenen Leistungserbringers (Arbeitszeugnisse)
Zusätzlich benötigen Ärztinnen und Ärzte folgende Unterlagen:
- Nachweis einer mindestens dreijährigen Tätigkeit im beantragten Fachgebiet an einer anerkannten schweizerischen Weiterbildungsstätte (Arbeitszeugnisse)
- Nachweis Anschluss an eine zertifizierte EPD-(Stamm-)Gemeinschaft
- ggfs. Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache (Niveau C1).
ZSR- und K-Nummern
Nach der Zulassung benötigen Sie für die Abrechnung mit den Krankenversicherern eine ZSR- oder K-Nummer.
- ZSR-Nummer: für natürliche oder juristische Personen (Organisationen)
- K-Nummer: für angestellte Gesundheitsfachpersonen
Für die Erteilung oder Mutation einer ZSR- oder K-Nummer ist die Santéservices AG zuständig. Nähere Informationen finden Sie auf der Webseite https://www.santeservices.ch/branchensysteme/register
Bestätigung für angestellte Medizinal- und Gesundheitspersonen
Angestellte Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen benötigen für die Erteilung einer K-Nummer eine Bestätigung des Kantons. Diese bestätigt, dass die gesetzlichen Voraussetzungen gemäss KVV erfüllt sind.
Die Bestätigung kann zusammen mit dem Zulassungsgesuch beantragt werden. Verwenden Sie dafür das gleiche Gesuchsformular.
Gebühren
Für die Erteilung einer Zulassung wird folgende Gebühr erhoben:
| Bezeichnung | Gebühr in Franken |
|---|---|
| Zulassung zur Tätigkeit zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung | 300 Fr. |
| Bestätigung, dass die persönlichen Anforderungen für die Tätigkeit in einer Organisation zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung erfüllt sind | 150 Fr. |
Hinweis: Ausserordentliche Aufwände, beispielsweise für die Nachforderung von Unterlagen, zusätzliche Abklärungen oder die Erfassung von physisch eingereichten Gesuchen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.