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Berufsausübungsbewilligung

Bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe

Für die Ausübung folgender Gesundheitsberufe in eigener fachlicher Verantwortung ist im Kanton Glarus eine Berufsausübungsbewilligung der Hauptabteilung Gesundheit erforderlich:

  • Apothekerin oder Apotheker
  • Ärztin oder Arzt
  • Chiropraktorin oder Chiropraktor
  • Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker
  • Drogistin oder Drogist
  • Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
  • Ernährungsberaterin oder Ernährungsberater
  • Hebamme oder Entbindungspfleger
  • Heilpraktikerin oder Heilpraktiker
  • Logopädin oder Logopäde
  • Medizinische Masseurin oder Medizinischer Masseur
  • Optometristin oder Optometrist
  • Osteopathin oder Osteopath
  • Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
  • Physiotherapeutin oder  Physiotherapeut
  • Podologin oder Podologe
  • Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
  • Tierärztin oder Tierarzt
  • Zahnärztin oder Zahnarzt

Bewilligung beantragen

Die Berufsausübungsbewilligung beantragen Sie elektronisch über das Serviceportal.

Für den Antrag benötigen Sie folgende Unterlagen:

Wenn Sie bereits über eine Berufsausübungsbewilligung eines anderen Kantons verfügen, benötigen Sie nur folgende Unterlagen:

  • Berufsausübungsbewilligung des Herkunftskantons bzw. Erstbewilligung
  • Pass oder ID
  • Deutschnachweis, sofern im Herkunftskanton Deutsch keine Amtssprache ist.

Merkblatt bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe

Merkblatt bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe [pdf, 283 KB]

Das Merkblatt enthält detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, den Voraussetzungen für die Bewilligung sowie zur Berufsausübung.

Berufsausübung unter Aufsicht

Gesundheitsfachpersonen mit einer Berufsausübungsbewilligung können die fachliche Verantwortung für Personen desselben Berufs übernehmen, die unter ihrer Aufsicht tätig sind.

Die Übernahme und die Beendigung dieser Verantwortung müssen der Hauptabteilung Gesundheit gemeldet werden. Für die Meldung der Berufsausübung unter Aufsicht das folgende Formular zu verwenden:

Die bewilligungspflichtigen Einrichtungen (Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen) verwenden bitte das folgende Formular:

Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP

Wenn Sie Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen möchten, benötigen Sie zusätzlich eine Zulassung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Zulassung OKP".

Gebühren

Für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung wird folgende Gebühr erhoben:

Bezeichnung  Gebühr in Franken
Berufsausübungsbewilligung  500 Fr.
Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke 300 Fr.
Bestätigung Berufsausübung unter Aufsicht 100 Fr.
Mutationen (je nach Aufwand) 100–300 Fr.

Hinweis: Ausserordentliche Aufwände, beispielsweise für die Nachforderung von Unterlagen, zusätzliche Abklärungen oder die Erfassung von physisch eingereichten Gesuchen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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