Berufsausübungsbewilligung
Bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe
Antrag für eine Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung
Die Berufsausübungsbewilligung ist elektronisch via Link auf dem entsprechenden Gesundheitsberuf (s. unten) zu beantragen.
Bitte halten Sie für den Antrag folgende Unterlagen in elektronischer Form zum Upload bereit:
- Die im Anhang der GesBV vorgeschriebenen Nachweise über die beruflichen Qualifikationen (Diplome und Zeugnisse);
- Auszug aus dem Zentralstrafregister und bei Personen, die sich zum Zeitpunkt der Gesuchstellung weniger als fünf Jahre in der Schweiz aufhalten, zusätzlich ein gleichwertiges Dokument des früheren Aufenthaltstaates (höchstens drei Monate alt; Bestellung aktueller Auszug Zentralstrafregister);
- Bestätigung, dass keine schwerwiegenden gesundheitlichen Störungen vorliegen, welche eine einwandfreie Berufsausübung verunmöglichen (ärztliches Attest [pdf, 32 KB]);
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (Police);
- Kopie Pass oder ID;
- Lebenslauf;
- Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache.
Personen, die bereits eine Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung in einem anderen Kanton haben, müssen nur folgende Unterlagen einreichen:
- Berufsausübungsbewilligung des Herkunftskantons, bzw. Erstbewilligung
- Kopie Pass oder ID
- Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern im Herkunftskanton Deutsch keine Amtssprache ist.
Merkblatt bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe
Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, der Bewilligungserteilung und der Berufsausübung finden Sie im folgenden Merkblatt:
Merkblatt bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe [pdf, 283 KB]
Die Ausübung der folgenden Gesundheitsberufe in eigener fachlicher Verantwortung bedarf einer Bewilligung der Hauptabteilung Gesundheit:
Berufsgruppen |
Beruf mit Verknüpfung zum Gesuchsformular |
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Universitäre Medizinalberufe | Apothekerin oder Apotheker |
Ärztin oder Arzt | |
Chiropraktorin oder Chiropraktor | |
Tierärztin oder Tierarzt | |
Zahnärztin oder Zahnarzt | |
Psychotherapieberufe | Psychotherapeutin oder Psychotherapeut |
Nichtuniversitäre Gesundheitsberufe nach Bundesrecht | Ergotherapeutin oder Ergotherapeut |
Ernährungsberaterin oder Ernährungsberater | |
Hebamme oder Entbindungspfleger | |
Optometristin oder Optometrist | |
Osteopathin oder Osteopath | |
Pflegefachfrau oder Pflegefachmann | |
Physiotherapeutin oder Physiotherapeut | |
Nichtuniversitäre Gesundheitsberufe nach kantonalem Recht | Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker |
Drogistin oder Drogist | |
Heilpraktikerin oder Heilpraktiker | |
Logopädin oder Logopäde | |
Medizinische Masseurin oder Medizinischer Masseur | |
Podologin oder Podologe |
Berufsausübung unter Aufsicht
Gesundheitsfachpersonen mit einer Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung, können die fachliche Verantwortung und Aufsicht für Personen, die in derselben Einrichtung tätig sind und demselben Beruf angehören, übernehmen. Sie haben dabei sicherzustellen, dass die unter Aufsicht tätigen Personen über ihrem Tätigkeitsgebiet entsprechende fachliche Qualifikationen verfügen. Sie haben zudem die Übernahme und die Beendigung der fachlichen Verantwortung und Aufsicht vorgängig der Hauptabteilung Gesundheit zu melden.
Für die Meldung der Berufsausübung unter Aufsicht das folgende Formular zu verwenden:
Die bewilligungspflichtigen Einrichtungen (Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen) verwenden bitte das folgende Formular:
Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP
Möchten Sie einen Gesundheitsberuf im Kanton Glarus zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ausüben, benötigen Sie – neben einer Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung – auch eine Zulassung der Hauptabteilung Gesundheit. Die Zulassung können Sie hier beantragen.
Gebühren
Für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung wird folgende Gebühr erhoben:
Bezeichnung | Gebühr in Franken |
---|---|
Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung für Medizinalpersonen | 800 Fr. |
Bewilligung zur Berufsausübung in eigener fachlicher Verantwortung für die übrigen bewilligungspflichtigen Berufe des Gesundheitswesens: | 600 Fr. |
Bestätigung Berufsausübung unter Aufsicht | 100 Fr. |
Mutationen (je nach Aufwand) | 100–300 Fr. |
Ausserordentliche Aufwände wie die Nachforderung von Unterlagen, erforderliche zusätzliche Abklärungen oder die Erfassung von physisch eingereichten Gesuchen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.