Berufsausübungsbewilligung
Bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe
Für die Ausübung folgender Gesundheitsberufe in eigener fachlicher Verantwortung ist im Kanton Glarus eine Bewilligung der Hauptabteilung Gesundheit erforderlich:
- Apothekerin oder Apotheker
- Ärztin oder Arzt
- Chiropraktorin oder Chiropraktor
- Dentalhygienikerin oder Dentalhygieniker
- Drogistin oder Drogist
- Ergotherapeutin oder Ergotherapeut
- Ernährungsberaterin oder Ernährungsberater
- Hebamme oder Entbindungspfleger
- Heilpraktikerin oder Heilpraktiker
- Logopädin oder Logopäde
- Medizinische Masseurin oder Medizinischer Masseur
- Optometristin oder Optometrist
- Osteopathin oder Osteopath
- Pflegefachfrau oder Pflegefachmann
- Physiotherapeutin oder Physiotherapeut
- Podologin oder Podologe
- Psychotherapeutin oder Psychotherapeut
- Tierärztin oder Tierarzt
- Zahnärztin oder Zahnarzt
Antrag
Die Berufsausübungsbewilligung ist elektronisch über das Serviceportal zu beantragen.
Bitte halten Sie für den Antrag folgende Unterlagen in elektronischer Form zum Upload bereit:
- Die im Anhang der GesBV vorgeschriebenen Nachweise über die beruflichen Qualifikationen (Diplome und Zeugnisse);
- Auszug aus dem Zentralstrafregister und bei Personen, die sich zum Zeitpunkt der Gesuchstellung weniger als fünf Jahre in der Schweiz aufhalten, zusätzlich ein gleichwertiges Dokument des früheren Aufenthaltstaates (höchstens drei Monate alt; Bestellung ist ebenfalls über das Serviceportal möglich);
- Bestätigung, dass keine schwerwiegenden gesundheitlichen Störungen vorliegen, welche eine einwandfreie Berufsausübung verunmöglichen (ärztliches Attest [pdf, 32 KB]);
- Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (Police);
- Kopie Pass oder ID;
- Lebenslauf;
- Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache.
Personen, die bereits eine Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton haben, müssen nur folgende Unterlagen einreichen:
- Berufsausübungsbewilligung des Herkunftskantons bzw. Erstbewilligung
- Kopie Pass oder ID
- Nachweis über das Vorhandensein ausreichender Kenntnisse der deutschen Sprache, sofern im Herkunftskanton Deutsch keine Amtssprache ist.
Merkblatt bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe
Detaillierte Informationen zu den gesetzlichen Grundlagen, der Bewilligungserteilung und der Berufsausübung finden Sie im folgenden Merkblatt:
Merkblatt bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe [pdf, 283 KB]
Berufsausübung unter Aufsicht
Gesundheitsfachpersonen mit einer Berufsausübungsbewilligung, können die fachliche Verantwortung und Aufsicht für Personen, die in derselben Einrichtung tätig sind und demselben Beruf angehören, übernehmen. Sie haben dabei sicherzustellen, dass die unter Aufsicht tätigen Personen über ihrem Tätigkeitsgebiet entsprechende fachliche Qualifikationen verfügen. Sie haben zudem die Übernahme und die Beendigung der fachlichen Verantwortung und Aufsicht vorgängig der Hauptabteilung Gesundheit zu melden.
Für die Meldung der Berufsausübung unter Aufsicht das folgende Formular zu verwenden:
Die bewilligungspflichtigen Einrichtungen (Spitäler, Alters- und Pflegeheime, Spitex-Organisationen) verwenden bitte das folgende Formular:
Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP
Möchten Sie einen Gesundheitsberuf im Kanton Glarus zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) ausüben, benötigen Sie – neben einer Berufsausübungsbewilligung – auch eine Zulassung der Hauptabteilung Gesundheit. Die Zulassung ist elektronisch über das Serviceportal zu beantragen.
Gebühren
Für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung wird folgende Gebühr erhoben:
| Bezeichnung | Gebühr in Franken |
|---|---|
| Berufsausübungsbewilligung | 500 Fr. |
| Bewilligung zur Führung einer Privatapotheke | 300 Fr. |
| Bestätigung Berufsausübung unter Aufsicht | 100 Fr. |
| Mutationen (je nach Aufwand) | 100–300 Fr. |
Ausserordentliche Aufwände wie die Nachforderung von Unterlagen, erforderliche zusätzliche Abklärungen oder die Erfassung von physisch eingereichten Gesuchen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.