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Unbedenklichkeitserklärung

Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing)

Unbedenklichkeitserklärung für Personen MIT Berufsausübungsbewilligung im Kanton Glarus

Die Ausstellung einer Unbedenklichkeitserklärung kann bei der Hauptabteilung Gesundheit elektronisch unter folgendem Link beantragt werden.

Gesundheitsfachpersonen OHNE Berufsausübungsbewilligung im Kanton Glarus

Wenn Sie bisher unter Aufsicht tätig waren und über keine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Glarus verfügen, aber eine Unbedenklichkeitserklärung benötigen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wenden Sie sich an die fachverantwortliche Person Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers im Kanton Glarus
  2. Dieser stellt Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  3. Dieses Dokument ist der Hauptabteilung Gesundheit, unter Angabe der Rechnungsadresse, zur Beglaubigung zuzustellen.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitserklärung oder einer Beglaubigung wird eine Bearbeitungsgebühr von 100 Franken erhoben.

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