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Unbedenklichkeitserklärung

Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing)

Eine Unbedenklichkeitserklärung (Certificate of Good Standing) bestätigt, dass einer Gesundheitsfachperson aus berufsrechtlicher Sicht keine Beanstandungen entgegenstehen. Sie wird häufig für die Beantragung einer Berufsausübungsbewilligung in einem anderen Kanton benötigt.

Mit Berufsausübungsbewilligung im Kanton Glarus

Die Unbedenklichkeitserklärung beantragen Sie elektronisch über das Serviceportal .

Ohne Berufsausübungsbewilligung im Kanton Glarus

Wenn Sie bisher unter Aufsicht tätig waren und über keine Berufsausübungsbewilligung im Kanton Glarus verfügen, aber eine Unbedenklichkeitserklärung benötigen, gehen Sie wie folgt vor:

  1. Wenden Sie sich an die fachverantwortliche Person Ihres (ehemaligen) Arbeitgebers im Kanton Glarus.
  2. Dieser stellt Ihnen eine Unbedenklichkeitsbescheinigung aus.
  3. Senden Sie diese Bescheinigung der Hauptabteilung Gesundheit zur Beglaubigung zu. Bitte geben Sie dabei Ihre Rechnungsadresse an.

Gebühren

Für die Ausstellung einer Unbedenklichkeitserklärung oder die Beglaubigung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung wird eine Gebühr von 100 Franken erhoben.

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