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Störfallvorsorge

Störfallverordnung

Diese Verordnung soll die Bevölkerung und die Umwelt vor schweren Schädigungen infolge von Störfällen schützen. Sie gilt unter anderem für Betriebe, die definierte Mengenschwellen für Stoffe, Zubereitungen oder Sonderabfälle überschreiten.

Revision der Störfallverordnung (StFV)

Per 1. Juni 2015 ist das neue GHS Klassierungssystem der Vereinten Nationen in Kraft getreten. Bei diesem Klassierungssystem wird angestrebt, dass man unter anderem die Gefahren von Chemikalien weltweit mit den gleichen Gefahren- und Sicherheitshinweisen kommuniziert.
Aufgrund dieser Revision war es notwendig, die Kriterien der Mengeschwellenliste der StFV anzupassen. Bei den gängigen, konzentrierten Stoffen wie Schwefelsäure, Salzsäure oder Natronlauge galt eine Mengeschwelle von 2‘000 kg. Mit der Revision der StFV haben diese Stoffe neu eine Mengenschwelle von 20‘000 kg.

Durch diese Revision gibt es grundsätzlich eine Reduktion des Geltungsbereichs auf die wirklich relevanten Betriebe aufgrund dieser GHS Klassierung. Neu in die StFV fallen Betriebe, die gewisse Feuerwerkskörper und/oder Aerosole in grösseren Mengen lagern.

Auskunft: Patrik Alsdorf

 

 

 

Link:
www.bafu.admin.ch 

 

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