Direkt zum Inhalt springen

Altlasten

Was ist der Kataster der belasteten Standorte (KbS)?

Die Verordnung über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlastenverordnung) verpflichtet die Kantone, einen Kataster der belasteten Standorte zu führen. Die belasteten Standorte werden in einem standardisierten Verfahren erfasst und beurteilt. Bei den Standorten handelt es sich um Betriebsstandorte, Unfallstandorte oder Ablagerungsstandorte.

Kataster der belasteten Standorte - neue Gesetzgebung im Vollzug

Veräusserung / Abparzellierung von Parzellen, die im KbS eingetragen sind

Gemäss neuer Gesetzgebung (Art. 32d bis Umweltschutzgesetz) muss der Verkauf oder die Aufteilung einer im KbS eingetragenen Parzelle vom zuständigen Departement bewilligt werden. Die Bewilligung kann erteilt werden, wenn vom Standort aus keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen gemäss Art. 5 Abs. 4 Altlastenverordnung zu erwarten sind. Mit einer Untersuchung des betroffenen Standortes kann bestimmt werden, ob belastende Einwirkungen vorhanden sind. 

Auskunftsperson: Patrik Alsdorf

Weitere Informationen finden Sie hier: Altlasten  [PDF, 17.0 KB]

Die belasteten Standorte sind im Geoportal unter www.geo.gl.ch einsehbar.
Anleitung Geoportal KbS [pdf, 4.2 MB]

Bundesamt für Umwelt, Bereich Altlasten

Der Altlastenfonds

Im Kanton existieren belastete Standorte, die aufgrund Ihrer hohen Belastung einer Sanierung unterzogen werden müssen. Bei Sanierungen von diesen Altlasten werden vom Kanton unter gewissen Voraussetzungen Subventionsbeiträge geleistet. Zurzeit leistet der Kanton aus diesem Fonds sowie der Bund Subventionszahlungen, sog. VASA* Beiträge, an die Sanierung der Schiessanlagen in allen drei Gemeinden. Der Fonds wird durch eine Abgabe auf Deponiegut gespiesen.

Weitere Informationen finden Sie hier:

*Verordnung über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten

 

  • Seite drucken
  • zum Seitenanfang