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Biologische Sicherheit

Der Umgang mit gentechnisch veränderten oder gebietsfremden Organismen ist in der Umweltschutzgesetzgebung und der Gentechnikgesetzgebung geregelt. Für die konkrete Umsetzung sind die Einschliessungsverordnung und die Freisetzungsverordnung massgeblich. Im Kanton Glarus gilt ab Anfang Juli 2022 zusätzlich die kantonale Neobiotaverordnung.
Im Bereich der biologischen Sicherheit arbeitet der Kanton Glarus wie die anderen Ostschweizer Kantone mit der Biosicherheitsfachstelle des Kantons Zürich zusammen.

Invasive gebietsfremde Organismen (Neobiota)

Als gebietsfremde Arten (Neobiota) werden Pflanzen (Neophyten) und Tiere (Neozoen) bezeichnet, die nach der Entdeckung Amerikas beabsichtigt oder unbeabsichtigt nach Europa eingebracht wurden. 

Einige der eingeführten Arten finden bei uns optimale Lebensbedingungen und breiten sich stark aus, setzen sich hartnäckig durch und werden zum Problem. Invasive gebietsfremde Pflanzen und Tiere können Schäden verursachen:

  • Gesundheitliche Schäden bei Mensch und Tier (z.B. Ambrosia, Riesenbärenklau, Greiskraut, Krebspest)
  • Verdrängung einheimischer Arten (z.B. Goldruten, Sommerflieder)
  • Ertragsausfälle in Land- und Forstwirtschaft (Ambrosia, Kirschessigfliege, Laubholzbockkäfer)
  • Schäden an Bauwerken, Uferbefestigungen und Infrastrukturanlagen (z.B. Japanknöterich, gebietsfremde Muscheln)

Schäden durch invasive gebietsfremde Arten an wichtigen Schutzgütern wie Gesundheit von Mensch und Tier, Biodiversität, Land- oder Forstwirtschaft sollen im Kanton Glarus möglichst minimiert werden. Dieses Ziel kann nur mit einem koordinierten Vorgehen aller Akteure erreicht werden.

Helfen Sie mit, indem Sie:

  • Auf ihrem Grundstück auf Problempflanzen verzichten und diese wo vorhanden eindämmen und bekämpfen. Sie erhalten gratis Neophyten-Säcke im Naturzentrum Glarnerland oder auf ihrer Gemeinde. Diese Säcke können Sie der Kehrichtabfuhr mitgeben.
  • Nie Tiere aussetzen, die nicht ins Glarnerland gehören und die Sie beispielsweise von einer Ferienreise mitgebracht oder mit einem Aquarium oder Terrarium gekauft haben.
  • Funde von invasiven Tier- und Pflanzenarten melden. Der Kanton Glarus stellt eine Meldeplattform für invasive Neophyten zur Verfügung. Interessierte können sich direkt bei der Abteilung Umweltschutz und Energie (Kontakt: Senta Stix) melden, um einen Zugang für die Meldeplattform zu erhalten.

Videos:

Weitere Informationen:

Auskunftsperson:
E-Mail Senta Stix

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