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Anforderungen an Baugesuche

Im Sinne einer qualitativen Verbesserung der Baugesuchsunterlagen, welche von der kantonalen Fachstelle für Natur- und Landschaftsschutz geprüft werden müssen, haben wir eine Liste erstellt, welche es den ProjektverfasserInnen erleichtern soll zu überprüfen, ob alle nötigen Abklärungen in den Bereichen Naturschutz, Landschaftsschutz und Revitalisierung vorliegen.

Naturschutz

Die Punkte 1 - 3 der nachfolgenden Liste sind in jedem Fall, zumindest grob, abzuhandeln. Wird Punkt 4 nicht detailliert abgehandelt, ist eine kurze Begründung nötig.

1. Sind bekannte Biotope betroffen?

Ja (weiter bei Punkt 2)
Nein (weiter bei Punkt 3)

2. Welchen Status haben die Biotope?

national/regional/lokal/unbekannt
Sofern vorhanden: Objektname, Objektnummer, ev. Teilobjektnummer

3. Welche Lebensraumtypen sind betroffen?

Alle betroffenen Lebensraumtypen sind fotografisch vor Ort zu dokumentieren und den Baugesuchsunterlagen beizulegen (z.B. Gehölzgesellschaften, Quelllebensräume, Magerwiese, Fettwiese, Gewässer, Moor). Sind Lebensraumtypen der Roten Liste betroffen?

4. Sind geschützte und/oder Rote Liste-Arten betroffen?

Wenn ja, welche?
Wenn keine oder nur unvollständige Daten vorhanden sind, ist eine Kartierung notwendig (siehe 5. Checkliste «Kartierungen»).

5. Checkliste Anforderungen an Kartierungen:
  • Detaillierte Lebensraumtypbeschreibung der vor Ort vorkommenden Ausprägung und Besonderheiten
  • Rote Liste-Arten: in jedem Fall zu erheben sind für den Lebensraum typische Leitart-Gruppen (mindestens Heuschrecken, Tagfalter, Gefässpflanzen, Vögel, Amphibien & Reptilien, Fledermäuse). Zusätzlich im Wald: epiphytische Moose & Flechten; zusätzlich im Gewässer: Makrozoobenthos, Fische, Libellen; zusätzlich im Moor: Moose, Libellen; in Magerwiesen kann es sinnvoll sein, zusätzlich Ameisen und Pilze zu erheben. Diese Aufzählung erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, sondern bildet die Mindestanforderungen ab.
  • Sind Eingriffe in Biotope notwendig, die zu Ersatzmassnahmen führen, kann für die Abschätzung des Massnahmenausmasses für kleine, wenig komplexe Eingriffe das Bewertungsschema der AUE von 2012 verwenden. Für komplexere Eingriffe bei welchen geschützte oder Rote-Liste Arten und/oder verschiedene Lebensraumtypen betroffen sind, ist gemäss dem auf der Homepage des Bundesamtes für Umwelt (BAFU) publizierte Bewertungsschema «Bewertungsmethode Eingriffe in schützenswerte Lebensräume» von Hintermann & Weber (2017) vorzugehen.
  • Vorschlag für Ersatzmassnahmen nach Massgabe des Berichts «Wiederherstellung und Ersatz im Natur und Landschaftsschutz» des BAFUs. Kapitel 4 wird dabei durch das oben angeführte Vorgehen ersetzt.
6. Unterlagen für Bewertung Eingriffe und Ersatz
 

Die wichtigsten Grundlageninformationen sind online auf dem GeoViewer des Kantons abrufbar. Wichtige Layer sind:

  • Landwirtschaft Biodiversitätsförderflächen Qualitätsstufe II
  • Landwirtschaft Landschaftsqualität Pinkte/Linien/Flächen
  • Gewässerschutz Grundwasser-Quellschutzzonen
  • Gewässerschutz Grundwasserschutzareal
  • Gewässerschutz Erdsondenausschlussbereich
  • Gewässerrevitalisierungen – strategische Planung (Flächen & Linien)
  • Fischereigewässer
  • Naturschutz Hochlagenbiotopkartierung
  • Naturschutz Biotope (Linien & Flächen)
  • Naturschutz Biotope von nationaler Bedeutung
  • Naturschutz UNESCO-Welterbe Tektonikarena Sardona
  • Landschaftstypologie Überlagerung
  • Landschaftstypologie
  • Landschaftsverzeichnis
  • Zonenplan der Glarner Gemeinden (Naturschutzzonen Glarus Nord und Süd ev. nicht vollständig)
  • Naturschutz NHG-Verträge (Layer nicht abschliessend)
  • Naturschutz Landschaftsschutz: Ersatzmassnahmen (Layer nicht vollständig)

Für eine erste Abschätzung von Artvorkommen seltener und gefährdeter Arten, kann das nationale Datenzentrum InfoSpecies (www.infospecies.ch) oder einzelne Datenzentren (InfoFlora, SwissBryophytes, SwissLichen, SwissFungi, InfoFauna, etc.) kontaktiert werden. Datenabfragen sind in der Regel kostenpflichtig.

Landschaftsschutz (Bauten ausserhalb der Bauzonen)

Für Baugesuche ausserhalb der Bauzone sind für den Fachbereich Landschaftsschutz zusätzlich zu den grundlegenden Planungsunterlagen folgende Angaben zu machen bzw. einzureichen:

  • Gute Fotodokumentation vom aktuellen Zustand inkl. Umgebung;
  • Angabe des betroffenen Landschaftstypus gemäss «Fachliche Grundlage Landschaft Kanton Glarus, Charakterisierungen Landschaftstypen»;
  • Handelt es sich beim Eingriff/Bauprojekt um ein typschwächendes Element? Wenn ja, welche typstärkenden Ausgleichsmassnahmen können getroffen werden, um die Einpassung in die Landschaft auszugleichen oder zu verbessern?
  • Für Bauten, die in einem Landschaftsverzeichnisobjekt, einer Moorlandschaft oder einer anderen Landschaft von nationaler Bedeutung zu liegen kommen, gelten erhöhte Anforderungen. Massgeblich sind die Zielsetzungen und Vorgaben für die jeweiligen Objekte.

Grundlagen:

Revitalisierungen von Gewässern

Für Revitalisierungen von Gewässern ist prinzipiell die Checkliste des BAFUs zu wenden. Diese findet sich im Handbuch "Programmvereinbarungen im Umweltbereich" im Teil 8 - Fachspezifische Erläuterungen zur Programmvereinbarung im Bereich Revitalisierungen, S. 280 ff., Tab. 50.
Kleinere, wenig komplexe Revitalisierungen können mittels einer verkürzten Form dieser Checkliste abgehandelt werden. Es wird eine Rückfrage bei unserer Fachstelle empfohlen.

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