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Artenschutz

In der «Strategie Biodiversität Schweiz» vom Bundesamt für Umwelt BAFU ist die Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bezüglich Artenschutz festgelegt. Prinzipiell erfolgt der Artenschutz in der Schweiz über den Schutz von Lebensräumen. Einigen Arten trägt dieses Konzept aber zu wenig Rechnung. Sie sind angewiesen auf spezielle Schutz- und Fördermassnahmen. Auch fehlt teilweise noch die Datengrundlage zur genaueren Beurteilung der Vorkommen und Populationsgrössen. Die Einschätzung der Seltenheit und Gefährdung einer Art wird in periodisch aktualisierten Roten Listen festgehalten. Weiter wird in einer Liste der National Prioritären Arten die Verantwortung der Schweiz bezüglich Arterhalt kategorisiert. Für Arten dieser Listen, die nicht ausreichend von Lebensraumschutzmassnahmen profitieren, aber auch für nicht akut gefährdete Arten oder Artgruppen (Gilden), die regional typisch, sonst aber limitiert in ihrer Ausbreitung sind oder eine ökologische Schlüsselposition haben, werden kantonale Aktionspläne ausgearbeitet. Die Aktionspläne zeigen regionale Prioritäten im Artenschutz auf und helfen mitwirkenden Organisationen oder Einzelpersonen den Überblick zu bewahren und Mithilfe zu koordinieren.

Damit insbesondere National Prioritäre Arten geschützt und gefördert werden können, wird der Kanton durch verschiedene Beratungsstellen unterstützt:

Mehl-Primel (Primula farinosa) kommt auf feuchten, kalkhaltigen Böden vor wie z.B. in Flachmooren vom Typ kalkreiches Kleinseggenried. (Foto Monika Orler)
Die Mehl-Primel (Primula farinosa) kommt auf feuchten, kalkreichen Böden vor wie z.B. in Flachmooren vom Typ kalkreiches Kleinseggenried. (Foto Monika Orler)

Regionale Koordinationsstelle Info Flora - Kanton Glarus

Die Regionalstelle bietet dem Kanton Glarus Unterstützung und fachliche Beratung in der Artenförderung. Auch Gemeinden, Firmen und Private können sich mit botanischen Fragen an die Regionalstelle wenden. Weiter stellt sie den Wissenstransfer über Populationen des Kantons Glarus an Info Flora Schweiz sicher. Ausserdem betreut die Regionalstelle Freiwillige der Botanikgruppe Glarnerland. Diese steht allen botanisch Interessierten offen (Flyer [pdf, 812 KB]). 

Kontakt: E-Mail Monika Orler

Kantonaler Fledermausschutzbeauftragter

Braunes Langohr: Auch im Kanton Glarus sind ein paar wenige Kolonien dieser schweizweit geschützten Art bekannt. (Foto René Güttinger | RGBlick)

Viele einheimischen Fledermausarten sind bedroht und alle Arten sind bundesrechtlich und kantonal geschützt. Für den Vollzug des Schutzes sind die Kantonezuständig.

Die Regionale Koordinationsstelle Fledermausschutz (RKF) im Kanton Glarus wird durch die Koordinationsstelle OST für Fledermausschutz KOF koordiniert und bietet dem Kanton Unterstützung und fachliche Beratung im Bereich Fledermausschutz und -förderung sowie Gemeinden, Firmen und Privaten zu Fledermausquartieren, Tierfunden und Projekte. Ausserdem unterstützt die RKF den Kanton in der Sensibilisierung für die Anliegen des Fledermausschutzes. 

Kontakt: E-Mail Thomas Ortega, Telefon 055 640 39 90

Regionalvertretung für Amphibien- und Reptilienschutz

Viele einheimischen Amphibien- und Reptilienarten sind bedroht und alle Arten sind bundesrechtlich und kantonal geschützt. Für den Vollzug des Schutzes sind die Kantone zuständig. Die Regionalvertretung der karch unterstützt bei spezifischen Fragen und Beratung im Amphibien- und Reptilienschutz. Sie steht dem Kanton, den Gemeinden und auch Privatpersonen und Unternehmungen zur Verfügung. 

Kontakt: E-Mail Thomas ReichTelefon 079 789 87 34

Beratungsstelle für Waldameisen

Ein Waldameisenvolk wird gerettet. (Foto Somedia)

Die hügelbauenden Waldameisen sind bundesrechtlich und kantonal geschützt. Der Vollzug dieses Schutzes obliegt den Kantonen. Es kommt regelmässig vor, dass Völker von Waldameisen ihre Nester im Siedlungsgebiet oder gar innerhalb von Wohnhäusern anlegen, was oft zu einem Konflikt mit den anwohnenden Personen führt. Durch eine fachgerechte Beratung und Sensibilisierung der Betroffenen können solche Konflikte häufig entschärft werden.
Wenn Waldameisennester im Wohngebiet zu untragbaren Verhältnissen für die Anwohner führt, wird versucht, das Nest der Waldameisen an einen geeigneten Standort umzusiedeln. Eine Umsiedlung ist jedoch immer eine Notlösung und soll erst in Betracht gezogen werden, wenn es keine anderen Möglichkeiten mehr gibt. Eine Umsiedlung darf nur durch eine Fachperson ausgeführt werden und benötigt eine amtliche Bewilligung der Abteilung Umweltschutz und Energie.                                                                             

Die Fachpersonen der Beratungsstelle stehen dem Kanton, den Gemeinden, Privatpersonen und Unternehmungen für die Beratung zum Schutz der Waldameisen zur Verfügung.

Kontakt: Email Lisa ZimmermannTelefon 077 480 52 32Email Päivi GubelmannTelefon 081 250 79 02

 

Für die folgenden besonderen Arten liegen Leitfäden vor

Flechten:
Gefässpflanzen:
Moose:
Säugetiere:
Reptilien:
Amphibien:
Vögel:
Weitere Untersuchungen / Erhebungen von schützenswerten Lebensräumen und Arten:

Umsetzungsprojekte:

Der Kanton unterstützt finanziell das Projekt "Wiesellandschaft Glarus 2024-2027". Ziel des Projektes ist es, neue Strukturen wie Ast- und Steinhaufen, Hecken, Säume oder umgemähte Wiesenstreifen zu erstellen und damit die Landschaft und Biodiversität in der Talebene von Glarus Mitte bis Glarus Nord aufzuwerten und zu vernetzen. Als Schirmart für die Massnahmen dienen das Hermelin und Mauswiesel, welche auf reich strukturierte, abwechslungsreiche Kulturlandschaften angewiesen sind. Von den Massnahmen profitieren jedoch auch viele weitere Tiere wie Amphibien, Reptilien und Insekten. Im 2024 konnten bereits einige Massnahmen umgesetzt werden und z.B. bereits 370 Laufmeter neue Hecken gepflanzt werden. Das Projekt setzt gleichzeitig auch Massnahmen aus dem kantonalen Aktionsplan Kleinmusteliden um.

Weitere Informationen zum Projekt und Kontaktangaben für Interessierte finden sich hier.

Auskunftsperson: E-Mail Anahita Aebli

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