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Artenschutz

In der «Strategie Biodiversität Schweiz» vom Bundesamt für Umwelt BAFU ist die Form der Zusammenarbeit zwischen Bund und Kantonen bezüglich Artenschutz festgelegt. Prinzipiell erfolgt der Artenschutz in der Schweiz über den Schutz von Lebensräumen. Einigen Arten trägt dieses Konzept aber zu wenig Rechnung. Sie sind angewiesen auf spezielle Schutz- und Fördermassnahmen. Auch fehlt teilweise noch die Datengrundlage zur genaueren Beurteilung der Vorkommen und Populationsgrössen. Die Einschätzung der Seltenheit und Gefährdung einer Art wird in periodisch aktualisierten Roten Listen festgehalten. Weiters wird in einer Liste der National Prioritären Arten die Verantwortung der Schweiz bezüglich Arterhalt kategorisiert. Für Arten dieser Listen, die nicht ausreichend von Lebensraumschutzmassnahmen profitieren, aber auch für nicht akut gefährdete Arten oder Artgruppen (Gilden), die regional typisch, sonst aber limitiert in ihrer Ausbreitung sind oder eine ökologische Schlüsselposition haben, werden kantonale Aktionspläne ausgearbeitet. Die Aktionspläne zeigen regionale Prioritäten im Artenschutz auf und helfen mitwirkenden Organisationen oder Einzelpersonen den Überblick zu bewahren und Mithilfe zu koordinieren.

Für die folgenden besonderen Arten liegen Leitfäden vor:

Flechten:

Gefässpflanzen:

Moose:

Säugetiere:

Weitere Untersuchungen / Erhebungen von schützenswerten Lebensräumen und Arten:

Auskunftsperson: E-Mail Anahita Aebli

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