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Schutzgebiet Landig

Schutzgebiet Landig

Das Gebiet «Landig am Linthkanal» ist als wertvoller Uferbereich mit Amphibienlaichgewässern, Trockenwiesen, Streueflächen und Waldreservaten von besonderer Bedeutung. Das Linthwerk hatte die «Landig» bereits als Schutzgebiet ausgewiesen. Seit dem 1. Januar 2023 steht das Schutzgebiet «Landig am Linthkanal» unter kantonalem Schutz. 

Der Schutzbeschluss bezieht sich auf den Glarner Teil des Linthkanals, der zwischen der Industriezone Niederurnen im Westen und der Strassenbrücke bei der Biäsche im Osten liegt. Die genaue Abgrenzung des geschützten Gebietes ist im Schutzzonenplan ersichtlich. Das Gebiet umfasst auch die im Rahmen des Projektes Linth 2000 neu gestalteten Uferbereiche des Linthkanals.

Den Schutzbeschluss und den Schutzzonenplan finden Sie hier:

Bild Ufer mit kleiner Insel
Landig am Linthkanal, Ufer mit kleiner Insel

Aufgrund des stark gewellten Reliefs weist die Landig unterschiedliche Vegetationsstandorte auf, wodurch eine hohe Vielfalt an Pflanzenarten vorhanden ist.
Im Schutzgebiet enthalten sind auch eine Trockenwiese von nationaler Bedeutung und ein wichtiger Teil des Wildtierkorridors von überregionaler Bedeutung auf der Glarner Seite der Linth beim Biberlikopf.

Um Pflanzen und Tiere in diesem Gebiet zu schützen ist das Betreten des Gebietes nur auf den markierten Wegen erlaubt und Hunde sind an einer kurzen (<5m) Leine zu führen.

Auskunftsperson: E-Mail Senta Stix

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