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Kommunale Planung

Die Ortsplanung einer Gemeinde umfasst das kommunale Entwicklungskonzept (Leitbild), den kommunalen Richtplan, den Zonenplan und das Baureglement (Nutzungsplanung), die Sondernutzungspläne (Baulinien- und Überbauungspläne inkl. Sonderbauvorschriften) sowie die kommunalen Schutzinstrumente.

Das räumliche Leitbild ist ein informelles Planungsinstrument, in welchem die Gemeinde ihre Entwicklungsziele für alle raumrelevanten Themen ganzheitlich aufzeigt. Darauf basierend geht der kommunale Richtplan einen Schritt weiter, indem er die angestrebte räumliche Entwicklung insbesondere für die Sachbereiche Siedlungsentwicklung, Wirtschaft, Verkehr, Ver- und Entsorgung sowie Landschaft und Umwelt behördenverbindlich festlegt. Im Rahmen der Nutzungsplanung schliesslich wird in Form von Zonenplan und zugehörigen Vorschriften (Baureglement) die zulässige Nutzung des Bodens parzellenscharf und allgemeinverbindlich geregelt. Dabei wird vorab zwischen Bau-, Landwirtschafts- und Schutzzonen unterschieden. In Ergänzung oder Verfeinerung der ortsplanerischen Grundordnung können Sondernutzungspläne u.a. für die Regelung der Überbaubarkeit, der Erschliessung und der Freiraumgestaltung aufgestellt werden.

Hauptaufgaben

  • Vorprüfung und Genehmigung von kommunalen Richtplänen
  • Vorprüfung und Genehmigung von Nutzungs- und Sondernutzungsplanungen
  • Beratung und Unterstützung der Gemeinden in raumplanerischen Fragen

Merkblätter

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