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Baugesuchskoordination

Im Kanton Glarus sind alle Baugesuche (innerhalb wie ausserhalb der Bauzone) bei den zuständigen Gemeindebehörden einzureichen. Die meisten Gesuche müssen von kantonalen Amtsstellen beurteilt werden. In diesen Fällen stellt die Gemeinde die Gesuchsunterlagen der kantonalen Baugesuchskoordinationsstelle zu. Diese legt die Gesuche den jeweils betroffenen kantonalen Stellen zur Stellungnahme bzw. zur Ausstellung von erforderlichen Spezial- oder Ausnahmebewilligungen (Verfügungen) vor. Dabei sorgt die Koordinationsstelle für eine materielle Koordination der Verfügungen. (Anmerkung: Gemäss bundesrechtlichem Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG dürfen Verfügungen keine Widersprüche enthalten. Nicht widersprüchlich ist, wenn ein Vorhaben nach der einen Fachgesetzgebung zulässig erscheint, nach der andern dagegen nicht. Widersprüchlich und nicht zulässig ist jedoch z.B. die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG, wenn gleichzeitig eine für das Bauvorhaben erforderliche Rodungsbewilligung verweigert wird.)

Sobald ein Baugesuch von allen erforderlichen kantonalen Stellen beurteilt worden ist, schickt die Koordinationsstelle die Stellungnahme inkl. erteilter Spezial- und Ausnahmebewilligungen, die kantonale Gebührenrechnung sowie die Baugesuchsformulare an die betroffene Gemeinde zurück. Diese eröffnet der Bauherrschaft den kommunalen Entscheid inkl. der kantonalen Bewilligungen.

Hauptaufgaben

  • Kontakstelle zu den Bauämtern der Gemeinden
  • Einholen kantonsinterner Stellungnahmen
  • Materielle Koordination kantonaler Verfügungen

Formulare

Kontakt

Haben Sie Fragen zu Baugesuchen? Schreiben Sie uns unter der Adresse E-Mail Baugesuche

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