Baugesuchskoordination
Im Kanton Glarus sind alle Baugesuche (innerhalb wie ausserhalb der Bauzone) bei den zuständigen Gemeindebehörden einzureichen. Die meisten Gesuche müssen von kantonalen Amtsstellen beurteilt werden. In diesen Fällen stellt die Gemeinde die Gesuchsunterlagen der kantonalen Baugesuchskoordinationsstelle zu. Diese legt die Gesuche den jeweils betroffenen kantonalen Stellen zur Stellungnahme bzw. zur Ausstellung von erforderlichen Spezial- oder Ausnahmebewilligungen (Verfügungen) vor. Dabei sorgt die Koordinationsstelle für eine materielle Koordination der Verfügungen. (Anmerkung: Gemäss bundesrechtlichem Koordinationsgebot nach Art. 25a RPG dürfen Verfügungen keine Widersprüche enthalten. Nicht widersprüchlich ist, wenn ein Vorhaben nach der einen Fachgesetzgebung zulässig erscheint, nach der andern dagegen nicht. Widersprüchlich und nicht zulässig ist jedoch z.B. die Erteilung einer Ausnahmebewilligung für ein Bauvorhaben ausserhalb der Bauzone nach Art. 24 ff. RPG, wenn gleichzeitig eine für das Bauvorhaben erforderliche Rodungsbewilligung verweigert wird.)
Sobald ein Baugesuch von allen erforderlichen kantonalen Stellen beurteilt worden ist, schickt die Koordinationsstelle die Stellungnahme inkl. erteilter Spezial- und Ausnahmebewilligungen, die kantonale Gebührenrechnung sowie die Baugesuchsformulare an die betroffene Gemeinde zurück. Diese eröffnet der Bauherrschaft den kommunalen Entscheid inkl. der kantonalen Bewilligungen.
Hauptaufgaben
- Kontaktstelle zu den Bauämtern der Gemeinden
- Einholen kantonsinterner Stellungnahmen
- Materielle Koordination kantonaler Verfügungen
Analyse Baugesuchsprozess
Im Jahr 2022 herrschte sowohl in der Bevölkerung als auch in der Politik Unzufriedenheit über die Dauer der Bearbeitung von Baugesuchen. 2023 widmete sich auch die Geschäftsprüfungskommission (GPK) intensiv diesem Thema. Als mittelfristige Massnahme wurde die Analyse des Baugesuchsprozesses durch ein externes Büro ins Auge gefasst, um Empfehlungen für Verbesserungen zu erarbeiten. Der Regierungsrat beauftragte daraufhin mit Beschluss vom 11. April 2023 die CSP AG in St. Gallen mit der Durchführung dieser Analyse und der Entwicklung eines Massnahmenkatalogs. Der Bericht liegt nun seit Frühjahr 2024 vor und wurde vom Regierungsrat zur Kenntnis genommen. Auch die Gemeinden wurden über die Ergebnisse zur Überprüfung des Baugesuchsprozesses informiert. Zusätzlich wurden die Resultate der GPK und der BaVeK zur Verfügung gestellt. Die Öffentlichkeit wurde durch eine Medienmitteilung informiert, und der Bericht ist untenstehend einsehbar.
Formulare
Kontakt
Haben Sie Fragen zu Baugesuchen? Schreiben Sie uns unter der Adresse E-Mail Baugesuche.