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Kantonale Richtplanung

Der kantonale Richtplan stellt das strategische Planungsinstrument auf Kantonsebene dar. Er zeigt auf, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll. Inhaltlich werden verschiedene Themen und Vorhaben in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Infrastruktur, Natur und Landschaft sowie Tourismus und Freizeit behandelt. Seine Hauptaufgabe ist die Abstimmung der bedeutsamen raumwirksamen Tätigkeiten aller staatlichen Ebenen im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung des Kantons. Der Richtplan besteht aus Karte und Text, die sich gegenseitig ergänzen. Er ist für die Behörden verbindlich.

Hauptaufgaben

  • Erarbeitung der kantonalen Raumentwicklungsstrategie (kantonales Raumkonzept)
  • Prozessführung bei Erlass, Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans
  • Verantwortlich für die periodische Raumbeobachtung des Kantons

Anpassung Richtplan 2024

Der Kanton Glarus hat seinen Richtplan im Jahr 2018 gesamthaft überarbeitet. Der erste Teil genehmigte der Bundesrat im Dezember 2021, der zweite Teil im August 2022, jedoch äusserte der Bund gewisse Vorbehalte und Aufträge, welche im Prüfungsbericht festgehalten wurden. Diese Pendenzen greift der Kanton Glarus in dieser Richtplananpassung auf. Mit vorliegender Revision wurde der erste Teil aufgearbeitet, welche die Kapitel Raumentwicklungsstrategie / Raumkonzept, Siedlung, Verkehr, Natur und Landschaft sowie übrige Raumnutzungen betreffen.

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zur Richtplananpassung 2024:

Derzeit werden die Eingaben aus der Mitwirkung ausgewertet. Wenn erforderlich, erfolgen anschliessend entsprechende Anpassungen am Richtplanentwurf. Anschliessend wird der Regierungsrat den Mitwirkungsbericht sowie die bereinigten Richtplaninhalte zuhanden des Landrates verabschieden. Über die Ergebnisse der Auswertung wird zu gegebener Zeit informiert. 

Fortschreibung Richtplan 2018 für Nutzungsplanung Glarus Nord

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord setzt das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus das Siedlungsgebiet und das Abbaugebiet Haltengut im kantonalen Richtplan fest. 

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zur Richtplanfortschreibung vom 26. Juli 2024:

Richtplan 2018

Der gesamthaft überarbeitete kantonale Richtplan wurde am 6. Dezember 2019 dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung des Richtplans 2018 durch den Bundesrat erfolgte in zwei Schritten. Am 3. Dezember 2021 wurden die Kapitel A, R, S, N und E genehmigt. Die Genehmigung der Kapitel V Verkehr und T Tourismus erfolgte am 17. August 2022 durch den Bundesrat. Die bundesrätliche Genehmigung ist mit Änderungen, Vorbehalten und Aufträgen verbunden.

Nachfolgend finden Sie den nachgeführten kantonalen Richtplan 2018 Stand Genehmigung Bund vom 17. August 2022 sowie weitere Unterlagen zur kantonalen Richtplanung:

Richtplan 2004

Kantonale Raumbeobachtung

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