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Kantonale Richtplanung

Der kantonale Richtplan stellt das strategische Planungsinstrument auf Kantonsebene dar. Er zeigt auf, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll. Inhaltlich werden verschiedene Themen und Vorhaben in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Infrastruktur, Natur und Landschaft sowie Tourismus und Freizeit behandelt. Seine Hauptaufgabe ist die Abstimmung der bedeutsamen raumwirksamen Tätigkeiten aller staatlichen Ebenen im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung des Kantons. Der Richtplan besteht aus Karte und Text, die sich gegenseitig ergänzen. Er ist für die Behörden verbindlich.

Hauptaufgaben

  • Erarbeitung der kantonalen Raumentwicklungsstrategie (kantonales Raumkonzept)
  • Prozessführung bei Erlass, Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans
  • Verantwortlich für die periodische Raumbeobachtung des Kantons

Richtplan 2018

Der gesamthaft überarbeitete kantonale Richtplan wurde am 6. Dezember 2019 dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung des Richtplans 2018 durch den Bundesrat erfolgte in zwei Schritten. Am 3. Dezember 2021 wurden die Kapitel A, R, S, N und E genehmigt. Die Genehmigung der Kapitel V Verkehr und T Tourismus erfolgte am 17. August 2022 durch den Bundesrat. Die bundesrätliche Genehmigung ist mit Änderungen, Vorbehalten und Aufträgen verbunden.

Nachfolgend finden Sie den nachgeführten kantonalen Richtplan 2018 Stand Genehmigung Bund vom 17. August 2022 sowie weitere Unterlagen zur kantonalen Richtplanung:

Richtplan 2004

Kantonale Raumbeobachtung

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