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Kantonale Richtplanung

Der kantonale Richtplan stellt das strategische Planungsinstrument auf Kantonsebene dar. Er zeigt auf, wie der Kanton sich räumlich entwickeln soll. Inhaltlich werden verschiedene Themen und Vorhaben in den Bereichen Siedlung, Verkehr, Infrastruktur, Natur und Landschaft sowie Tourismus und Freizeit behandelt. Seine Hauptaufgabe ist die Abstimmung der bedeutsamen raumwirksamen Tätigkeiten aller staatlichen Ebenen im Hinblick auf die anzustrebende Entwicklung des Kantons. Der Richtplan besteht aus Karte und Text, die sich gegenseitig ergänzen. Er ist für die Behörden verbindlich.

Hauptaufgaben

  • Erarbeitung der kantonalen Raumentwicklungsstrategie (kantonales Raumkonzept)
  • Prozessführung bei Erlass, Anpassungen und Fortschreibungen des kantonalen Richtplans
  • Verantwortlich für die periodische Raumbeobachtung des Kantons

Anpassung Richtplan 2024

Der Kanton Glarus hat seinen Richtplan im Jahr 2018 gesamthaft überarbeitet. Aus den Genehmigungen gab es aber gewisse Vorbehalte und Aufträge. Diese Pendenzen greift der Kanton Glarus in dieser Richtplananpassung auf. Am 29. April 2025 hat der Regierungsrat die Richtplananpassung 2024 zur öffentlichen Mitwirkung und zur Vorprüfung durch den Bund freigegeben. Die öffentliche Mitwirkung erfolgte von Mai bis Ende Juli 2025. Gleichzeitig wurde der Entwurf der Richtplananpassung dem Bund zur Vorprüfung vorgelegt. Die Rückmeldungen aus der öffentlichen Mitwirkung sowie der Vorprüfung durch den Bund wurden ausgewertet und in die Überarbeitung einbezogen. Insbesondere beim Thema Windenergie wurden aufgrund der zahlreichen Rückmeldungen verschiedene Anpassungen vorgenommen und geprüft. Folglich konnten sowohl die Ergebnisse der öffentlichen Mitwirkung als auch jene der Bundesvorprüfung in die nun vorliegende Fassung einfliessen. Der Regierungsrat hat die bereinigte Richtplananpassung am 29. September 2026 verabschiedet und dem Landrat zur Genehmigung vorgelegt.

Nachfolgend finden Sie die entsprechenden Unterlagen zum Richtplan:

Weiteres Vorgehen:

Derzeit behandelt der Landrat aktuell das Geschäft. Nach der Beratung und Genehmigung durch den Landrat muss die Richtplananpassung auch noch dem Bund zur abschliessenden Genehmigung eingereicht werden.

Fortschreibung Richtplan 2018 für Nutzungsplanung Glarus Nord

Im Zuge des Genehmigungsverfahrens der kommunalen Nutzungsplanung der Gemeinde Glarus Nord setzt das Departement Bau und Umwelt des Kantons Glarus das Siedlungsgebiet und das Abbaugebiet Haltengut im kantonalen Richtplan fest. 

Nachfolgend finden Sie die Unterlagen zur Richtplanfortschreibung vom 26. Juli 2024:

Richtplan 2018

Der gesamthaft überarbeitete kantonale Richtplan wurde am 6. Dezember 2019 dem Bund zur Genehmigung eingereicht. Die Genehmigung des Richtplans 2018 durch den Bundesrat erfolgte in zwei Schritten. Am 3. Dezember 2021 wurden die Kapitel A, R, S, N und E genehmigt. Die Genehmigung der Kapitel V Verkehr und T Tourismus erfolgte am 17. August 2022 durch den Bundesrat. Die bundesrätliche Genehmigung ist mit Änderungen, Vorbehalten und Aufträgen verbunden.

Nachfolgend finden Sie den nachgeführten kantonalen Richtplan 2018 Stand Genehmigung Bund vom 17. August 2022 sowie weitere Unterlagen zur kantonalen Richtplanung:

Berichterstattung 2026 zum kantonalen Richtplan

An der Regierungsratssitzung 23. Juni 2026 wurde die Berichterstattung 2026 zum Kantonalen Richtplan 2018 beschlossen. Diese zeigt insgesamt eine positive Entwicklung der Raumplanung im Kanton Glarus. Viele Ziele und Massnahmen sind bereits umgesetzt oder befinden sich auf gutem Weg. Gleichzeitig besteht in verschiedenen Bereichen weiterhin Handlungsbedarf.

Berichterstattung 2026 Kantonaler Richtplan [pdf, 1.7 MB]

Richtplan 2004

Kantonale Raumbeobachtung

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