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Sozialhilfe

Wer für sich und seine Angehörigen mit gleichem Wohnsitz im Kanton Glarus finanziell nicht oder nicht vollständig und rechtzeitig aufkommen kann, hat die Möglichkeit, ein Gesuch um Sozialhilfe einzureichen. Der Anspruch wird individuell und unter Berücksichtigung der gesetzlichen Grundlagen berechnet.

Kontakt

Soziale Dienste Nord
Bahnhofstrasse 24
8752 Näfels
+41 55 646 6970 
E-Mail Sozialdienst Nord

Öffnungszeiten

Anpassung Schalteröffnungszeiten Soziale Dienste und Hauptabteilung Soziales

Die Sozialen Dienste und die Hauptabteilung Soziales passen die Schalter-Öffnungszeiten und Telefonzeiten ab Donnerstag, 1. Mai 2025 wie folgt an:

  • Montag 9.00–11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
  • Dienstag 9.00–11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
  • Mittwoch 9.00–11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
  • Donnerstag 9.00–11.30 Uhr und 14.00–17.30 Uhr (vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)
  • Freitag 9.00–11.30 Uhr Nachmittag geschlossen

Besten Dank für die Kenntnisnahme und Ihr geschätztes Verständnis für die Optimierung unserer Prozesse.

 

Sozialhilferechner

Für die drei Gemeinden des Kantons Glarus: https://www.sozialhilferechner.ch/de?service=65

Richtlinien und Rechtsgrundlagen

Sozialhilfe einfach erklärt (Erklärvideos)

Merkblatt / Gesuch um Sozialhilfe

Zahlungsverbindungen

Bankkonto:
Finanzinstitut: Glarner Kantonalbank AG, Glarus
IBAN: CH14 0077 3000 5611 4321 8
SWIFT: GLKBCH22
BC: 773
Zugunsten von: Soziale Dienste des Kantons Glarus, Zwinglistrasse 6, 8750 Glarus

         

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