Berufsbeistandschaft
Berufsbeistandschaft
Im Auftrag der Kindes- und Erwachsenenbehörde (KESB) führen die Sozialen Dienste zivilrechtliche Mandate im Kindes- und Erwachsenenschutz. Beistandspersonen erfüllen die Aufgabe im Interesse der betroffenen Person und streben danach, ein Vertrauensverhältnis mit der betroffenen Person aufzubauen, den Schwächezustand zu lindern oder eine Verschlimmerung zu verhüten. Gegenüber der KESB ist die Beistandsperson zur Rechenschaft verpflichtet.
Kontakt
Soziale Dienste Mitte
Winkelstrasse 22
8750 Glarus
+41 55 646 67 10
E-Mail Sozialdienst Mitte
Anpassung Schalteröffnungszeiten Soziale Dienste und Hauptabteilung Soziales
Die Sozialen Dienste und die Hauptabteilung Soziales passen die Schalter-Öffnungszeiten und Telefonzeiten ab Donnerstag, 1. Mai 2025 wie folgt an:
- Montag 9.00–11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
- Dienstag 9.00–11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
- Mittwoch 9.00–11.30 Uhr und 14.00-16.00 Uhr
- Donnerstag 9.00–11.30 Uhr und 14.00–17.30 Uhr (vor Feiertagen bis 16.30 Uhr)
- Freitag 9.00–11.30 Uhr Nachmittag geschlossen
Besten Dank für die Kenntnisnahme und Ihr geschätztes Verständnis für die Optimierung unserer Prozesse.