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Wehrpflichtersatz

Allgemein

Schweizer Bürger, die ihre Wehrpflicht nicht oder nur teilweise durch persönliche Dienstleistung (Militär- oder Zivildienst) erfüllen, haben einen Ersatz in Geld zu leisten, die sogenannte Wehrpflichtersatzabgabe (WPE).

Die Wehrpflichtersatzabgabe wird durch das Kreiskommando erhoben. Die Aufsicht obliegt der Eidgenössischen Steuerverwaltung (ESTV) und innerhalb der ESTV ist die Abteilung Wehrpflichtersatzabgabe für diese Aufgabe zuständig.

Rückforderung der Wehrpflichtersatzabgabe

Wer seine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat, hat Anspruch auf Rückerstattung der Ersatzabgabe. Der Anspruch ist bei der Behörde für die Wehrpflichtersatzabgabe des Kantons geltend zu machen, für welchen die Ersatzabgabe erhoben wurde. 

Formular

Antragsformular_Rueckerstattung  [PDF, 75.0 KB]
Das Dienstbüchlein ist dem Formular beizulegen.

Kontakt

Für Fragen, Unklarheiten oder zur Rückforderung von bezahlten Wehrpflichtersatzabgaben ist mit dem Kreiskommando Kontakt aufzunehmen:

Kreiskommanndo
Landstrasse 38
8750 Glarus
Kreiskommando Glarus /  055 646 68 70 

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