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Entlassungen

Das Kreiskommando ist für die Durchführung der Entlassung aus der Militärdienstpflicht verantwortlich.

Die Entlassung 2026 im Kanton Glarus findet am Freitag, 20. November 2026 statt.

Die betreffenden Armeeangehörigen (AdA) erhalten das Aufgebot mit weiteren Informationen und Hinweisen zu den abgabepflichtigen Gegenständen im Herbst 2026. Wenn bei der Entlassung die persönliche Waffe ins Eigentum des AdA übergehen soll, bestehen verschiedene Auflagen und es muss ein Waffenerwerbsschein [pdf, 144 KB] vorgelegt werden. Die militärischen Entlassungen stützen sich auf Art. 13 des Militärgesetzes (MG).

Hinweise für Arbeitgeber

Die Entlassungsinspektion ist ein obligatorischer Amtstermin. Nach Artikel 324 a Obligationenrecht muss dem Arbeitnehmer die Zeit für die Erfüllung seiner gesetzlichen Pflicht gewährt und für die entsprechende Zeit Lohn entrichtet werden. Die/der Armeeangehörige erhält für diesen Tag keinen Sold und keine EO.

Rückforderung der Wehrpflichtersatzabgabe

Wer seine Gesamtdienstleistungspflicht erfüllt hat, hat Anspruch auf Rückerstattung der Ersatzabgabe (->)

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