Waffenloser Dienst
Militärdienstpflichtige, die den bewaffneten Militärdienst mit ihrem Gewissen nicht vereinbaren können, reichen beim Kreiskommando des Wohnortkantons ein schriftliches Gesuch um Zulassung zum waffenlosen Militärdienst ein.
Das Gesuch ist spätestens einen Monat vor der Rekrutierung oder spätestens drei Monate vor der Militärdienstleistung einzureichen.
Es erklärt die persönlichen Gründe gegen den bewaffneten Militärdienst und enthält die zusätzlichen Beilagen:
- Lebenslauf
- Auszug zentrales Strafregister
- Dienstbüchlein
- Berichte oder Gutachten von Vertretern, die den Gesuchsteller persönlich kennen und die Haltung würdigen
Quelle: Verordnung über die Militärdienstpflicht (VMDP), 6. Abschnitt, vom 22.11.2017