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Schutzraumbezug

Anordnung Schutzraumbezug

Zeichnet sich ein bewaffneter Konflikt in der Schweiz ab, wird durch die Behörden vorsorglich ein Schutzraumbezug angeordnet.
Schutzräume müssen innerhalb von fünf Tagen betriebs- und einsatzbereit gemacht werden können. Ziel ist, dass genügend Zeit vorhanden ist, um die Schutzräume geordnet beziehen zu können.

Zuweisung der Schutzplätze

Die Zuweisung der ständigen Wohnbevölkerung in die Schutzräume erfolgt im Kanton Glarus durch die Fachstelle Schutzbauten und wird jährlich aktualisiert. Die Veröffentlichung der Zuweisung erfolgt, sobald es die sicherheitspolitische Lage erfordert. Sie wird im Ereignisfall auf den üblichen Kanälen bekannt gegeben. Entsprechende Alternativen bei Systemausfällen werden berücksichtigt, sodass eine Bekanntgabe auch ohne Verwendung moderner Kommunikationskanäle möglich ist.

Bezug der Schutzräume

Seitens der Hauptabteilung Militär und Zivilschutz besteht zum Schutzraumbezug eine detaillierte Planung in Form eines Konzeptes. Das Konzept gewährleistet einen zeitnah geordneten Schutzraumbezug, trägt zum einheitlichen Verständnis der Thematik bei und regelt die Kommunikation nach aussen. Dieses Konzept wird nicht veröffentlicht. Die enthaltenen Informationen werden bei entsprechenden Gelegenheiten verbreitet. 

Um einen geordneten Schutzraumbezug zu gewährleisten, sind die nachfolgenden Punkte zu beachten:

  • Individuelle Vorbereitung (z.B. Notvorrat) und Selbstständigkeit der Bevölkerung in der Umsetzung;
  • Unterstützung des Zivilschutzes bei Bezug öffentlicher Schutzräume, im Kantonsspital, Alters- und Pflegeheimen;
  • Befähigung von Eigentümern und Verantwortungsträgern (Privateigentümer, Hausverwaltungen, Gemeinden und kantonale Verantwortungsträger);
  • Regelmässige Wartung der Schutzraumkomponenten gemäss dem Merkblatt des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz.
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