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Bevölkerungsschutz

Der Bevölkerungsschutz

Der Auftrag des Bevölkerungsschutzes ist der Schutz der Bevölkerung, ihrer Lebensgrundlagen und Kulturgüter bei natur-, gesellschaftlich- oder technischbedingten Katastrophen und in Notlagen sowie im Falle eines bewaffneten Konflikts. Er stellt Führung, Rettung und Hilfe zur Bewältigung solcher Ereignisse sicher. Er trägt dazu bei, Schäden zu begrenzen und zu bewältigen.

Auf Stufe Kanton liegt die hoheitliche Kompetenz beim Regierungsrat. Strategische Massnahmen werden in Absprache mit anderen Kantonen oder verantwortlichen Organisationseinheiten des Bundes angeordnet bzw. durch die Gesetzgebung vorgegeben.
Die operativen Massnahmen in Krisen und Notlagen koordiniert die Kantonale Führungsorganisation (KFO).


In der normalen Lage ist die Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz für die planerischen und administrativen Aufgaben im Kanton zuständig.

Der Bevölkerungsschutz ist ein Verbundsystem und besteht aus den verschiedenen Bereichen: Polizei, Feuerwehr, Zivilschutz, Gesundheitswesen und Technischen Betrieben. Die betroffenen Organisationen unterstützen sich gegenseitig bei der Erfüllung ihrer Aufgaben.

Kontakt

Koordinationsstelle Bevölkerungsschutz
Landstrasse 38
8750 Glarus
Daniel.Mueller@gl.ch / 055 646 68 26

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