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Schutzbauten

Schutzbauten werden primär für den Fall eines bewaffneten Konflikts zum Schutz der Bevölkerung erstellt. Sie können aber auch bei Katastrophen und in Notlagen als Notunterkünfte genutzt werden.

Die Fachstelle Schutzbauten ist die kantonal verantwortliche Stelle für die Umsetzung der eidgenössischen Vorgaben und somit Anlaufstelle für die Bedürfnisse aus der Glarner Bevölkerung.

Die technischen Grundlagen für die Planung, Erstellung und Werterhaltung dieser Infrastruktur werden im Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) erarbeitet. Der Bund koordiniert, genehmigt, finanziert und überwacht die Massnahmen der baulichen und technischen Infrastruktur und genehmigt prüfpflichtige Einbauteile für Schutzbauten. Die Kantone und Gemeinden setzen die Vorgaben mit der Unterstützung des Bundes um.

«Oberbegriff» Schutzbauten

Im Bevölkerungsschutz wird zwischen Schutzräumen und Schutzanlagen unterschieden.

Schutzraum

Schutzräume dienen zum Schutz der Bevölkerung und von Kulturgütern. Sie befinden sich meist in den Keller von Ein- und Mehrfamilienhäusern und sind privat. Es gibt aber auch grosse öffentliche Schutzräume mit ca. 200 Schutzplätzen.
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Schutzanlagen

Schutzanlagen dienen den Angehörigen des Bevölkerungsschutzes für die Sicherstellung ihrer Tätigkeiten im Ereignisfall. Es gibt Schutzanlagen, welche zur Führung genutzt werden (Kommandoposten), für Material- und Ausrüstung (Bereitstellungsanlagen) oder für sanitätsdienstliche Belangen (Geschützte Spitäler und Sanitätsstellen).
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Kontakt

Sicherheit und Justiz
Schutzbauten
Landstrasse 38
8750 Glarus
055 646 68 50
E-Mail Schutzbauten 

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