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Schutzbauten

Schutzbauten werden im Fall eines bewaffneten Konflikts, bei Katastrophen oder bei sonstigen Notlagen als Notunterkünfte oder auch als Betreuungsstellen genutzt.

Die Fachstelle Schutzbauten ist im Kanton Glarus für die Umsetzung der eidgenössischen und kantonalen Vorgaben zuständig. Sie ist Bindeglied zwischen Bund und Gemeinden, welche Eigentümer von Zivilschutzanlagen und öffentlichen Schutzräumen sind. Ebenfalls ist sie Anlaufstelle für Architekten und Planer bei Neu- oder Umbauten sowie für sonstige Anliegen aus der Bevölkerung.

Die technischen Grundlagen für die Planung, Erstellung und Werterhaltung von Schutzbauten werden vom Bundesamt für Bevölkerungsschutz (BABS) in Zusammenarbeit mit den kantonalen Fachstellen erarbeitet. Das BABS unterstützt die Kantone bei der Realisierung von Schutzbauprojekten. Die Fachstelle Schutzbauten koordiniert dabei bestimmte Aufgaben zwischen den Gemeinden und dem BABS.

«Oberbegriff» Schutzbauten

Im Bevölkerungsschutz wird zwischen Schutzräumen und Schutzanlagen unterschieden.

Schutzraum

Schutzräume sind für die ständige Wohnbevölkerung bestimmt. Dabei wird zwischen privaten und öffentlichen Schutzräumen unterschieden. Während sich die privaten Schutzräume in privaten Wohngebäuden befinden, sind die öffentlichen Schutzräume in öffentlichen Gebäuden oder vielfach auch in Tiefgaragen untergebracht, welche einige hundert Schutzplätze vorweisen. 
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Schutzanlagen

Schutzanlagen dienen in erster Linie dem Zivilschutz als Kommandoposten (Führung), Bereitstellungsanlage (Material und Ausrüstung) oder als Sanitätsposten. Je nach Notlage oder Ereignis werden die Anlagen aber auch von anderen Organisationen des Bevölkerungsschutzes und den Gemeindeführungsorganisationen als Führungsstandort genutzt.
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Kontakt

Sicherheit und Justiz
Schutzbauten
Landstrasse 38
8750 Glarus
055 646 68 50
E-Mail Schutzbauten