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Europäischer Feuerwaffenpass

Europäischer Feuerwaffenpass

Wer im Reiseverkehr Feuerwaffen oder wesentliche Waffenbestandteile vorübergehend in einen Schengen-Staat ausführen will (Jäger oder Sportschützen), benötigt einen Europäischen Feuerwaffenpass.

Personen mit Wohnsitz im Kanton Glarus haben das Begehren um Erteilung eines Europäischen Feuerwaffenpass direkt bei der Kantonspolizei Glarus, Fachdienst Sicherheitspolizei, Spielhof 12, 8750 Glarus einzureichen.

Dem vollständig ausgefüllten Gesuch sind folgende Beilagen beizufügen:

  • Kopie des gültigen Reisepasses oder der gültigen Identitätskarte;
  • zwei aktuelle Passfotos.

Hinweis: Die Rubrik "Geburtsort" im Gesuchsformular bezieht sich nicht - wie sonst üblich - auf den Heimatort.

Der Europäische Feuerwaffenpass ist 5 Jahre gültig und kann danach zweimal um je 2 Jahre verlängert werden.

Für die Ausstellung des Europäischen Feuerwaffenpasses ist eine Gebühr von Franken 150.--, für eine Verlängerung Franken 100.--, zu entrichten

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