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Spitalversorgung

Spitalplanung

Glarner Spitallisten

Mit den Glarner Spitallisten stellt der Kanton Glarus die stationäre Spitalversorgung für die Bevölkerung des Kantons sicher. Auf den Spitallisten sind die Spitäler und Kliniken aufgeführt, die vom Kanton Glarus einen Leistungsauftrag erhalten haben. Sie dürfen zu Lasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung abrechnen und erhalten für die stationäre Behandlung von Glarner Patientinnen und Patienten einen Kantonsbeitrag. 

Für stationäre Behandlungen können die Patientinnen und Patienten grundsätzlich unter allen Spitälern in der Schweiz frei wählen, sofern das Spital auf einer kantonalen Spitalliste aufgeführt ist. Der Versicherer und der Wohnkanton übernehmen die Kosten anteilsmässig (Versicherung 45%, Wohnkanton 55%). Ist ein Spital nicht auf der Spitalliste des Wohnkantons aufgeführt und liegt der Spitaltarif für eine bestimmte Behandlung über dem Referenztarif des Wohnkantons, müssen die Mehrkosten von den Patientinnen und Patienten oder einer Zusatzversicherung übernommen werden. Das behandelnde Spital ist verpflichtet, die Patientinnen und Patienten über die ungedeckten Kosten zu informieren und eine Kostengutsprache einzuholen.

Glarner Spitalplanung 2026 (gültig ab 1.1.2026)

Glarner Spitalplanung 2012 (gültig bis 31.12.2025)

Bitte Kostengutsprachegesuche an E-Mail Kostengutsprachegesuche

Leistungserbringer mit Standort im Kanton Glarus

Kantonsspital Glarus

Burgstrasse 99
8750 Glarus

055 646 3333
Sanitätsnotruf: 144
E-Mail Kantonsspital Glarus
Webseite Kantonsspital Glarus

Psychiatrische Dienste Glarus

Burgstrasse 99
8750 Glarus

055 646 4100
E-Mail Psychiatrische Dienste Glarus
Webseite Psychiatrische Dienste Glarus

Zurzach Care Rehaklinik Braunwald

Niederschlachtstrasse 12
8784 Braunwald

055 653 5111
E-Mail Rehaklinik Braunwald
Webseite Rehaklinik Braunwald

Spitalfinanzierung

Referenztarife

Als Referenztarif für frei gewählte stationäre Behandlungen in einem Listenspital ausserhalb der Spitalliste des Wohnsitzkantons (Art. 41 Abs. 1bis KVG) gilt der jeweils günstigste Tarif für die betreffende Behandlung in einem Listenspital auf der Spitalliste des Kantons Glarus (Art. 27 EG KVG).

Aktuell gültige Referenztarife:

Referenztarife 2026 (ab 1. Januar 2026).pdf [pdf, 163 KB]

Ältere Referenztarife finden Sie bei Bedarf im Online-Schalter.

Tarife für stationäre Spitalbehandlungen im Kanton Glarus

Eine Übersicht über die Tarife für stationäre Spitalbehandlungen in Listenspitälern mit Standort im Kanton Glarus (bzw. für deren Tarifgenehmigung/-festsetzung der Regierungsrat des Kantons Glarus zuständig ist) finden Sie hier:

Kantonaler Finanzierungsanteil KVG

Der Kantonsanteil an die Vergütung der stationären Spitalbehandlungen der Glarner Kantonsbevölkerung nach Artikel 49a KVG beträgt:

Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 ab 2017
Kantonsanteil 52% 52%

53%

53%

54%

55%

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