Förderung der medizinischen Grundversorgung
Der Kanton Glarus setzt sich für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Grundversorgung ein. Das Ziel einer sicheren medizinischen Grundversorgung basiert dabei auf fünf Säulen. Der Kanton kann Massnahmen in den fünf Bereichen mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu sind in den Artikeln 22b–22h des Gesundheitsgesetzes festgelegt. Detaillierte Erläuterungen finden sich im Memorial für die Landsgemeinde 2019 (S. 17–46).

Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung
Der Kanton kann Beiträge an die Aus-, Weiter- und Fortbildung der Berufe der medizinischen Grundversorgung leisten.
Er entschädigt den Aufwand des Kantonsspitals Glarus für die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten mit jährlich 980'000 Franken. Zudem zahlt er jährlich rund 300'000 Franken pro Jahr an andere Kantone, die pro Kopf der Bevölkerung mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden.
Zusätzlich bietet der Kanton in Zusammenarbeit mit der Glarner Ärztegesellschaft und dem Kantonsspital Glarus eine Praxisassistenz und ein Weiterbildungscurriculum für angehende Hausärztinnen und Hausärzte an (s. Webseite). In beiden Programmen beteiligen sich die Hausarztpraxen bzw. das Kantonsspital Glarus mit 2000 Franken pro Monat an den Lohnkosten der Assistenzärztin bzw. des Assistenzarztes. Die restlichen Kosten für maximal drei Vollzeit-Weiterbildungsstellen pro Jahr übernimmt der Kanton (max. ca. 300'000 Fr. pro Jahr).
Förderung innovativer Vorhaben
Der Kanton kann Beiträge an die Entwicklung und Verbreitung neuer und innovativer Versorgungs-, Organisations-, Arbeits- und Betriebsmodelle ausrichten, die zur Verbesserung der medizinischen Grundversorgung beitragen.
Als innovative Vorhaben hatder Kanton bereits ein Projekt mit einer Advanced Practice Nurse (APN) im Sernftal (2018–2019) oder den Aufbau eines ambulanten pädiatrischen Versorgungsangebots (2021; s. Mitteilung) unterstützt.
Förderung einzelner Grundversorger
Der Kanton kann Beiträge an einzelne medizinische Grundversorger ausrichten, wenn
- sie für den gesamten Kanton von gesundheitspolitischer und versorgungstechnischer Bedeutung sind;
- dadurch bestehende medizinische Grundversorgungsangebote erhalten und optimiert werden können;
- dem medizinischen Grundversorgungsangebot eine klare Nachfrage gegenübersteht;
- das medizinische Grundversorgungsangebot auf dem überregionalen Markt unterversorgt ist; und
- die gesundheitspolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden.
Der Kanton Glarus hat bisher befristet die Angebote der Ärzte Netstal AG (2019–2024; s. Mitteilung) und des Kantonsspitals Glarus (2017–2022; s. Mitteilung) zur Verbesserung der pädiatrischen Versorgung unterstützt.
Kollektive Anreizsysteme
Der Landrat kann kollektive Anreizsysteme wie eine Taxpunktwerterhöhung für medizinische Grundversorgerinnen und Grundversorger schaffen, um den Zugang der Bevölkerung zu gesundheitspolitisch und versorgungstechnisch sinnvollen medizinischen Leistungen sicherzustellen.
Ein kollektives Anreizsystem wurde bisher nicht eingeführt.
Ärztlicher Notfalldienst
Der Kanton Glarus unterstützt die Glarner Ärztegesellschaft für die Organisation des ärztlichen Notfalldienstes und den Betrieb der ärztlichen Notfallpraxis am Kantonsspital Glarus mit einem jährlichen Beitrag von 90'000 Franken (s. Mitteilung).
Gesuche
Unterstützungsgesuche, Anfragen und Anregungen im Zusammenhang mit der Förderung der medizinischen Grundversorgung können jederzeit an die Hauptabteilung Gesundheit gerichtet werden.