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Förderung der medizinischen Grundversorgung

Der Kanton Glarus setzt sich für eine flächendeckende, bedarfsgerechte und wohnortnahe medizinische Grundversorgung ein. Das Ziel einer sicheren medizinischen Grundversorgung basiert dabei auf fünf Säulen. Der Kanton kann Massnahmen in den fünf Bereichen mit finanziellen Beiträgen unterstützen. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen dazu sind in den Artikeln 22b–22h des Gesundheitsgesetzes festgelegt. Detaillierte Erläuterungen finden sich im Memorial für die Landsgemeinde 2019 (S. 17–46).

Förderung der Aus-, Weiter- und Fortbildung

Der Kanton kann Beiträge an die Aus-, Weiter- und Fortbildung von Berufen der medizinischen Grundversorgung ausrichten.

Er entschädigt den Aufwand des Kantonsspitals Glarus für die Aus- und Weiterbildung von Ärztinnen und Ärzten mit jährlich 980'000 Franken. Zudem zahlt er rund 250'000 Franken pro Jahr an andere Kantone, die pro Kopf der Bevölkerung mehr Ärztinnen und Ärzte ausbilden.

Zusätzlich bietet der Kanton in Zusammenarbeit mit der Glarner Ärztegesellschaft und dem Kantonsspital Glarus eine Praxisassistenz und ein Weiterbildungscurriculum für angehende Hausärztinnen und Hausärzte an (s. Webseite). Die Hausarztpraxen bzw. das Kantonsspital Glarus beteiligen sich in beiden Programme mit 2000 Franken pro Monat an den Lohnkosten der Assistenzärztin bzw. des Assistenzarztes. Die restlichen Kosten von durchschnittlich rund 180'000 Franken für maximal drei Vollzeit-Weiterbildungsstellen pro Jahr übernimmt der Kanton.

Förderung innovativer Vorhaben

Der Kanton kann Beiträge an die Entwicklung und Verbreitung neuer und innovativer Versorgungs-, Organisations-, Arbeits- und Betriebsmodellen ausrichten, die zur Verbesserung der medizinischen Grundversorgung beitragen.

Als innovative Vorhaben unterstützte der Kanton bereits ein Projekt mit einer Advanced Practice Nurse (APN) im Sernftal (2018–2019) oder den Aufbau eines ambulanten pädiatrischen Versorgungsangebots (2021; s. Mitteilung).

Förderung einzelner Grundversorger

Der Kanton kann Beiträge an einzelne medizinische Grundversorger ausrichten, wenn

  • sie für den gesamten Kanton von gesundheitspolitischer und versorgungstechnischer Bedeutung sind;
  • dadurch bestehende medizinische Grundversorgungsangebote erhalten und optimiert werden können;
  • dem medizinischen Grundversorgungsangebot eine klare Nachfrage gegenübersteht;
  • das medizinische Grundversorgungsangebot auf dem überregionalen Markt unterversorgt ist; und
  • die gesundheitspolizeilichen Bestimmungen eingehalten werden.

Der Kanton Glarus hat bisher befristet Angebote der Ärzte Netstal AG (2019–2024; s. Mitteilung) und des Kantonsspitals Glarus (2017–2022; s. Mitteilung) zur Verbesserung der pädiatrischen Versorgung unterstützt.

Kollektive Anreizsysteme

Der Landrat kann kollektive Anreizsysteme wie eine Taxpunktwerterhöhung für medizinische Grundversorgerinnen und Grundversorger schaffen, um den Zugang der Bevölkerung zu gesundheitspolitisch und versorgungstechnisch sinnvollen medizinischen Leistungen sicherzustellen.

Ein kollektives Anreizsystem wurde bisher nicht eingeführt.

Ärztlicher Notfalldienst

Der Kanton Glarus unterstützt die Glarner Ärztegesellschaft für die Organisation des ärztlichen Notfalldienstes und den Betrieb der ärztlichen Notfallpraxis am Kantonsspital Glarus mit einem jährlichen Beitrag von 90'000 Franken (s. Mitteilung).

Gesuche

Unterstützungsgesuche, Anfragen und Anregungen im Zusammenhang mit der Förderung der medizinischen Grundversorgung können jederzeit an die Hauptabteilung Gesundheit gerichtet werden.

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