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Spitalversorgung

Spitalplanung

Glarner Spitallisten

Die Glarner Spitallisten führen alle Spitäler und Kliniken auf, mit denen der Kanton Leistungsaufträge abgeschlossen hat. Dazu gehören Spitäler und Kliniken für die Bereiche der Grundversorgung, der Spezialmedizin, der Spitzenmedizin, der Rehabilitation und der Psychiatrie. Listenspitäler sind verpflichtet, alle Personen mit einer Krankenpflegegrundversicherung und mit Wohnsitz im Kanton Glarus aufzunehmen. Voll entschädigt werden Aufenthalte in Listenspitälern der kantonalen Spitallisten, sofern die Spitäler und Kliniken für die zu erbringende medizinische Leistung auf den kantonalen Spitallisten gelistet sind. Ebenfalls voll entschädigt werden Notfälle sowie Aufenthalte, für welche der Kanton eine Kostengutsprache leistet. Nur bis zum Referenztarif bezahlt werden Wahleingriffe, welche aufgrund der freien Spitalwahl ohne Kostengutsprache in Spitälern oder Kliniken auf den Spitallisten anderer Kantone bezogen werden. Für Kosten, welche die Referenztarife übersteigen, haben die Patientinnen und Patienten (Selbstzahler) oder deren Krankenversicherer (Zusatzversicherung) aufzukommen. Patientinnen und Patienten sollten in jedem Fall von ihrem Hausarzt oder ihrer Hausärztin sowie vom aufnehmenden Spital über mögliche ungedeckte Kosten aufgeklärt werden.

Leistungserbringer mit Standort im Kanton Glarus

Kantonsspital Glarus

Burgstrasse 99
8750 Glarus

055 646 3333
Sanitätsnotruf: 144
E-Mail Info Kantonsspital Glarus
Webseite Kantonsspital Glarus

Zurzach Care Rehaklinik Braunwald

Niederschlachtstrasse 12
8784 Braunwald

055 653 5111
E-Mail Rehaklinik Braunwald
Webseite Rehaklinik Braunwald

Allgemeinpsychiatrische Tagesklinik Glarus

Psychiatrische Dienste Graubünden
Allgemeinpsychiatrische Tagesklinik Glarus
Burgstrasse 99
8750 Glarus

058 225 1414
E-Mail Info Psychiatrische Dienste
Webseite Allgemeinpsychiatrische Tagesklinik Glarus

Spitalfinanzierung

Referenztarife

Als Referenztarif für frei gewählte stationäre Behandlungen in einem Listenspital ausserhalb der Spitalliste des Wohnsitzkantons (Art. 41 Abs. 1bis KVG) gilt der jeweils günstigste Tarif für die betreffende Behandlung in einem Listenspital auf der Spitalliste des Kantons Glarus (Art. 27 EG KVG).

Aktuell gültige Referenztarife:

Referenztarife 2024 (ab 1. Januar 2024).pdf [pdf, 88 KB]

Referenztarife 2023 (ab 1. Mai 2023) [pdf, 87 KB]

Ältere Referenztarife finden Sie bei Bedarf im Online-Schalter.

Tarife für stationäre Spitalbehandlungen im Kanton Glarus

Eine Übersicht über die Tarife für stationäre Spitalbehandlungen in Listenspitälern mit Standort im Kanton Glarus (bzw. für deren Tarifgenehmigung/-festsetzung der Regierungsrat des Kantons Glarus zuständig ist) finden Sie hier:

Kantonaler Finanzierungsanteil KVG

Der Kantonsanteil an die Vergütung der stationären Spitalbehandlungen der Glarner Kantonsbevölkerung nach Artikel 49a KVG beträgt:

Jahr 2012 2013 2014 2015 2016 ab 2017
Kantonsanteil 52% 52%

53%

53%

54%

55%