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Betriebsbewilligung

Bewilligungspflichtige Betriebe

Die folgenden Betriebe benötigen für ihre Tätigkeit im Kanton Glarus eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung des Departements Finanzen und Gesundheit bzw. der Hauptabteilung Gesundheit erforderlich:

  • Akutspital
  • Rehabilitationsklinik
  • Psychiatrische Klinik
  • Alters- und Pflegeheim
  • Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex-Organisationen)
  • Tages- und Nachtstätten
  • Rettungsdienst
  • Medizinisches Labor
  • Forschungseinrichtungen

Alle übrigen Betriebe, insbesondere ambulante ärztliche oder therapeutische Einrichtungen, benötigen keine gesundheitspolizeiliche Betriebsbewilligung.

In allen Betrieben benötigen die in eigener fachlicher Verantwortung tätigen Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen eine Berufsausübungsbewilligung.

Ebenfalls benötigen Apotheken und Drogerien eine Betriebsbewilligung zur Abgabe von Arzneimittel. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Hauptabteilung Gesundheit.

Antrag

Die Betriebsbewilligung ist elektronisch über das Serviceportal zu beantragen.

Merkblatt für Spitex-Organisationen sowie Alters- und Pflegeheime

Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, dem Verfahren, den Voraussetzungen und Pflichten in Zusammenhang mit einer Betriebsbewilligung für Spitex-Organisationen sowie Alters- und Pflegeheime finden Sie im folgenden Merkblatt:

Merkblatt bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe [pdf, 283 KB]

Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP

Möchten Sie mit ihrem Betrieb im Kanton Glarus zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) tätig sein, benötigen Sie – neben einer Betriebsbewilligung und den erforderlichen Berufsausübungsbewilligungen – auch eine entsprechende Zulassung der Hauptabteilung Gesundheit. Die Zulassung ist elektronisch über das Serviceportal zu beantragen.

Gebühren

Für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung wird folgende Gebühr erhoben:

Bezeichnung  Gebühr in Franken
Betriebsbewilligung (erstmalig) 1'000 Fr.
Betriebsbewilligung (Erneuerung) 300 Fr.
Mutationen (je nach Aufwand) 100–300 Fr.

Ausserordentliche Aufwände wie die Nachforderung von Unterlagen, erforderliche zusätzliche Abklärungen oder die Erfassung von physisch eingereichten Gesuchen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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