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Betriebsbewilligung

Bewilligungspflichtige Einrichtungen

Für den Betrieb der folgenden Einrichtungen ist im Kanton Glarus eine Betriebsbewilligung erforderlich:

  • Akutspital
  • Rehabilitationsklinik
  • Psychiatrische Klinik
  • Alters- und Pflegeheim
  • Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex-Organisationen)
  • Tages- und Nachtstätten
  • Rettungsdienst
  • Medizinisches Labor
  • Forschungseinrichtungen

Für alle übrigen Einrichtungen – insbesondere ambulante Arztpraxen und therapeutische Praxen – ist keine Betriebsbewilligung erforderlich.

Hinweis: Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen, die in eigener fachlicher Verantwortung tätig sind, benötigen zusätzlich eine Berufsausübungsbewilligung.

Für Apotheken und Drogerien ist eine Betriebsbewilligung zur Abgabe von Arzneimitteln erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür per E-Mail an die Hauptabteilung Gesundheit.

Bewilligung beantragen

Die Betriebsbewilligung beantragen Sie elektronisch über das Serviceportal.

Merkblatt für Spitex-Organisationen sowie Alters- und Pflegeheime

Merkblatt für Spitex und APH.pdf [pdf, 128 KB]

Das Merkblatt enthält detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, zum Verfahren sowie zu den Voraussetzungen und Pflichten in Zusammenhang mit einer Betriebsbewilligung für Spitex-Organisationen sowie Alters- und Pflegeheime.

Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP

Wenn Sie Leistungen zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) abrechnen möchten, benötigen Sie zusätzlich eine Zulassung. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite "Zulassung OKP".

Gebühren

Für die Erteilung einer Betriebsbewilligung wird folgende Gebühr erhoben:

Bezeichnung  Gebühr in Franken
Betriebsbewilligung (erstmalig) 1'000 Fr.
Betriebsbewilligung (Erneuerung) 300 Fr.
Mutationen (je nach Aufwand) 100–300 Fr.

Hinweis: Ausserordentliche Aufwände, beispielsweise für die Nachforderung von Unterlagen, zusätzliche Abklärungen oder die Erfassung von physisch eingereichten Gesuchen, werden zusätzlich in Rechnung gestellt.

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