Betriebsbewilligung
Bewilligungspflichtige Betriebe
Die folgenden Betriebe benötigen für ihre Tätigkeit im Kanton Glarus eine gesundheitspolizeiliche Bewilligung des Departements Finanzen und Gesundheit bzw. der Hauptabteilung Gesundheit erforderlich:
- Akutspital
- Rehabilitationsklinik
- Psychiatrische Klinik
- Alters- und Pflegeheim
- Organisationen der Hilfe und Pflege zu Hause (Spitex-Organisationen)
- Tages- und Nachtstätten
- Rettungsdienst
- Medizinisches Labor
- Forschungseinrichtungen
Alle übrigen Betriebe, insbesondere ambulante ärztliche oder therapeutische Einrichtungen, benötigen keine gesundheitspolizeiliche Betriebsbewilligung.
In allen Betrieben benötigen die in eigener fachlicher Verantwortung tätigen Medizinal- und Gesundheitsfachpersonen eine Berufsausübungsbewilligung.
Ebenfalls benötigen Apotheken und Drogerien eine Betriebsbewilligung zur Abgabe von Arzneimittel. In diesen Fällen wenden Sie sich bitte per E-Mail an die Hauptabteilung Gesundheit.
Antrag
Die Betriebsbewilligung ist elektronisch über das Serviceportal zu beantragen.
Merkblatt für Spitex-Organisationen sowie Alters- und Pflegeheime
Detaillierte Informationen zu den rechtlichen Grundlagen, dem Verfahren, den Voraussetzungen und Pflichten in Zusammenhang mit einer Betriebsbewilligung für Spitex-Organisationen sowie Alters- und Pflegeheime finden Sie im folgenden Merkblatt:
Merkblatt bewilligungspflichtige Gesundheitsberufe [pdf, 283 KB]
Zulassung zur Tätigkeit zulasten der OKP
Möchten Sie mit ihrem Betrieb im Kanton Glarus zulasten der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) gemäss dem Bundesgesetz über die Krankenversicherung (KVG) tätig sein, benötigen Sie – neben einer Betriebsbewilligung und den erforderlichen Berufsausübungsbewilligungen – auch eine entsprechende Zulassung der Hauptabteilung Gesundheit. Die Zulassung ist elektronisch über das Serviceportal zu beantragen.
Gebühren
Für die Erteilung einer Berufsausübungsbewilligung wird folgende Gebühr erhoben:
| Bezeichnung | Gebühr in Franken |
|---|---|
| Betriebsbewilligung (erstmalig) | 1'000 Fr. |
| Betriebsbewilligung (Erneuerung) | 300 Fr. |
| Mutationen (je nach Aufwand) | 100–300 Fr. |
Ausserordentliche Aufwände wie die Nachforderung von Unterlagen, erforderliche zusätzliche Abklärungen oder die Erfassung von physisch eingereichten Gesuchen werden zusätzlich in Rechnung gestellt.