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Weitere Unterstützung für Kulturschaffende

Unterstützung für Kulturschaffende

Der Anteil von Kulturschaffenden, die selbständig erwerbend oder freischaffend sind, und dadurch weder von Kurzarbeit erfasst werden können, noch durch eine Arbeitslosenversicherung abgesichert sind, ist in der Kulturbranche hoch. Kulturschaffende können deshalb Erwerbsersatzentschädigung beantragen sowie zusätzlich Nothilfe.

Nothilfe
Kulturschaffende, die aufgrund der Erwerbsaufälle wegen der staatlichen Massnahmen zur Bekämpfung des Coronavirus in ihrer wirtschaftlichen Existenz bedroht sind, können zur Deckung der unmittelbaren Lebenshaltungskosten Nothilfe erhalten, soweit dies nicht über die Entschädigung für Erwerbsausfall in Anlehnung an die Erwerbsersatzordnung sichergestellt ist. Zuständig für die Nothilfe für Kulturschaffende ist Swissculture sociale, der Dachverband der Organisationen der professionellen Kulturschaffenden: https://nothilfe.suisseculturesociale.ch/

Erwerbsersatzentschädigung
Zudem können selbständigerwerbende Kulturschaffende, die wegen einer behördlich angeordneten Betriebsschliessung oder Veranstaltungsabsage Erwerbseinbussen erleiden, bis Ende 2021 bei der kantonalen Ausgleichskasse Corona-Erwerbsersatzentschädigung beziehen. Die Entschädigung muss für jede Betriebsschliessung und für jede abgesagte Veranstaltung einzeln angemeldet werden: Corona-Erwerbsersatzentschädigung). Entschädigungen für weitere Betroffene wird der Bundesrat auf dem Verordnungsweg regeln. Die kantonale Ausgleichskasse informiert, sobald Klarheit darüber besteht, wer unter welchen Voraussetzungen einen diesbezüglichen Anspruch hat.

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