Emissionen
Strassenverkehr
Der motorisierte Strassenverkehr ist nach wie vor ein wesentlicher Verursacher der Luftverschmutzung und der Klimaerwärmung. Der Bericht «Luftschadstoff-Emissionen des Strassenverkehrs 1990-2060» zeigt, dass die regelmässig verschärften Abgasvorschriften eine deutliche Reduktion der Luftschadstoffemissionen CO, HC, NOx und Partikel zur Folge hatten und zusammen mit dem wachsenden Anteil der Elektrofahrzeuge auch in Zukunft haben werden. Weiteres dazu im Bericht vom Bundesamt für Umwelt.
Industrie und Gewerbe
Die Abluft aus Industrie und Gewerbe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Luftbelastung. Deshalb muss der Schadstoff-Ausstoss regelmässig mittels Emissionsmessungen erhoben werden. Überschreiten die Schadstoff-Emissionen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen Minderungsmassnahmen eingeleitet werden. Die entsprechenden Massnahmen sowie Kontrollen und Bewilligungen von Betrieben und Anlagen folgen der Luftreinhalte-Verordnung.
Baustelle
Die Baustellen im Kanton Glarus tragen ebenfalls entscheidend zum Feinstaubausstoss bei und sind somit ebenfalls an der übermässigen Belastung der Bevölkerung durch Luftschadstoffe beteiligt. In der Richtlinie über betriebliche und technische Massnahmen zur Begrenzung der Luftschadstoffemissionen von Baustellen [PDF, 357 KB] des Bundesamtes für Umwelt sind die Anforderungen der Luftreinhalte-Verordnung, die Beurteilung der Luftschadstoff-Emissionen auf Baustellen sowie die Massnahmen zur Reduktion von Emissionen auf Baustellen festgehalten. Jeder Baustellenbetreiber ist verpflichtet, diese Richtlinie zu befolgen.
Wichtigste Massnahme ist die Ausrüstung von Baumaschinen mit geprüften Partikelfiltern, welche den Ausstoss des krebserregenden Dieselrusses um über 97 % vermindern können. Ab 1. Mai 2015 müssen alle Baumaschinen mit einer Leistung über 37 kW die Vorschriften der Luftreinhalteverordnung einhalten, das heisst, mit einem Partikelfiltersystem ausgerüstet sein. Weitere Informationen dazu sind im Merkblatt «Partikelfilter bei Baumaschinen» [pdf, 162 KB] und im BAFU-Faltblatt «Partikelfilter bei Baumaschinen» zu finden.
Das Verbrennen von Bauabfällen ist verboten!
Haushalt und Garten
Bei Arbeiten im Haushalt und im Garten können Schadstoffe entstehen, welche die Umwelt sowie die persönliche Gesundheit belasten. Dabei ist die arbeitende Person den Schadstoffen am stärksten ausgesetzt. Es lohnt sich deshalb, beim Kauf darauf zu achten, möglichst emissionsarme Produkte zu beschaffen.
Malerarbeiten
Verwenden Sie lösemittelfreie Farben und Reiniger in Ihrem Haushalt. Dies schont die Umwelt, ihre Gesundheit und auch Ihr Portemonnaie, denn auf Lösemittel wird eine Lenkungsabgabe erhoben. Wenn Sie einen Maler oder ein Malergeschäft beauftragen, wählen Sie einen Maler aus der «Weisse Liste» Malerbetriebe im Kanton Glarus [pdf, 426 KB] bzw. von der Webseite von VUM Region Ost. Mitglieder der weissen Liste erfüllen die umweltrechtlichen Kriterien.
Gerätebenzin
Die Verwendung von herkömmlichem Benzin für Garten-Kleingeräte wie Rasenmäher, Laubgebläse etc. führt zum Ausstoss von schädlichen Abgasen. Bei der Verwendung von Gerätebenzin können Sie den Ausstoss des krebserregenden Benzols um etwa 95 % reduzieren. Gerätebenzin, auch unter dem Namen Alkylatbenzin gehandelt, erzeugt nicht nur weniger Schadstoffe, sondern auch weniger Gestank und kann bei verschiedenen Bezugsquellen gekauft werden.
Verbrennen von Gartenabfällen
Das Verbrennen von Abfällen im Garten ist verboten. Abfälle gehören in den Abfallcontainer für eine korrekte Entsorgung. Abfälle dürfen ausserhalb von Anlagen nicht verbrannt werden; ausgenommen ist das Verbrennen natürlicher Wald-, Feld- und Gartenabfälle, wenn dadurch keine übermässigen Immissionen entstehen (Art. 30c Abs. 2 Umweltschutzgesetz). Gartenabfälle sind, wenn möglich im eigenen Garten geruchsarm zu kompostieren oder andernfalls der Grüngutsammlung mitzugeben. Weiteres findet sich im Merkblatt [pdf, 154 KB].
Kontakt: Sara Bachmann