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Emissionen

Verkehr

Gut die Hälfte sämtlicher Stickoxid-Abgase und Feinstaub-Emissionen im Inland gehen auf das Konto des Verkehrs. Die einzelnen Fahrzeuge wurden in den letzten Jahren aufgrund der zunehmend schärferen Abgasvorschriften des Bundes immer sauberer. Diese Verbesserung wurde jedoch durch das zunehmende Verkehrsaufkommen praktisch kompensiert. Gemäss Prognosen soll sich die Situation in den nächsten Jahren ändern. Bis 2020 zeigen die Prognosen deutliche Reduktion der Stickoxid- sowie der Russ-Emissionen (als Teil von Feinstaub) aus dem Verkehrsbereich. Diese Entwicklung wird durch den zunehmenden Einsatz von Partikelfiltern und Entstickungssystemen bei dieselbetriebenen Fahrzeugen sowie verbesserte Motorentechnologien ermöglicht.

Industrie und Gewerbe

Die Abluft aus Industrie und Gewerbe hat einen wesentlichen Einfluss auf die Luftbelastung. Deshalb muss der Schadstoff-Ausstoss regelmässig mittels Emissionsmessungen erhoben werden. Überschreiten die Schadstoff-Emissionen die Grenzwerte der Luftreinhalte-Verordnung (LRV) müssen Minderungsmassnahmen eingeleitet werden.

Die entsprechenden Massnahmen sowie Kontrollen und Bewilligungen von Betrieben und Anlagen folgen der Luftreinhalte-Verordnung (LRV). Zur Senkung der Feinstaub-Emissionen ist auch die Baurichtlinie Luft "Luftschadstoff-Emissionen von Baustellen" des Bundesamtes für Umwelt BAFU zu beachten.

Vorgehen bei Klagen

Klagen wegen übermässigen Immissionen aus Industrie und Gewerbe richten Sie bitte schriftlich an die Umweltbehörde Ihrer Wohngemeinde.

Haushalt und Garten

Bei Arbeiten im Haushalt und im Garten können Schadstoffe entstehen, welche die Umwelt sowie die persönliche Gesundheit belasten. Dabei ist die arbeitende Person den Schadstoffen am stärksten ausgesetzt. Es lohnt sich deshalb, beim Kauf darauf zu achten, möglichst emissionsarme Produkte zu beschaffen.

Verwenden Sie lösemittelfreie Farben und Reiniger in Ihrem Haushalt. Dies schont die Umwelt, ihre Gesundheit und auch Ihr Portemonnaie, denn auf Lösemittel wird eine Lenkungsabgabe erhoben.

Wenn Sie einen Maler oder ein Malergeschäft beauftragen, wählen Sie einen Maler aus der "Weisse Liste" Malerbetriebe im Kanton Glarus [pdf, 426 KB]. Mitglieder der weissen Liste erfüllen die umweltrechtlichen Kriterien.

Gerätebenzin

Die Verwendung von herkömmlichem Benzin für Garten-Kleingeräte wie Rasenmäher, Laubgebläse etc. führt zum Ausstoss von schädlichen Abgasen. Bei der Verwendung von Gerätebenzin können Sie den Ausstoss des krebserregenden Benzols um etwa 95% reduzieren. Gerätebenzin, auch unter dem Namen Alkylatbenzin gehandelt, erzeugt nicht nur weniger Schadstoffe, sondern auch weniger Gestank und kann bei verschiedenen Bezugsquellen gekauft werden.

Verbrennen von Gartenabfällen

Das Verbrennen von Abfällen im Garten ist verboten. Abfälle gehören in den Abfallcontainer für eine korrekte Entsorgung. In den Wintermonaten dürfen natürliche Wald-, Feld- und Gartenabfälle im Freien nicht verbrannt werden. In den Sommermonaten nur, wenn sie so trocken sind, dass dabei kaum Rauch entsteht. Grüngutabfälle aus Haushalt und Garten enthalten wertvolle Anteile. Sie sind wenn möglich im eigenen Garten geruchsarm zu kompostieren oder andernfalls der Grüngutsammlung mitzugeben.

Kontakt: Sara Bachmann

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